http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbahrung
Maßnahmen vor der Aufbahrung
Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine
Leichenschau vornehmen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein oder
Totenschein genannt) erklären. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden. Ist die Todesbescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt und liegt keine meldepflichtige Infektionskrankheit vor, sollte eine
hygienische Versorgung am Leichnam durchgeführt werden. Zur längeren oder unter bestimmten Gegebenheiten (Verletzungen, Verfärbungen) bedingten Aufbahrung ist eine
thanatopraktische Behandlung ratsam. Dies ermöglicht eine hygienisch und ästhetisch unbedenkliche Aufbahrung im offenen Sarg. Der Leichnam sollte zudem nach der Versorgung oder Behandlung mit persönlicher Kleidung oder einem Totenhemd bekleidet werden.
Ich weiss es nicht , aber müssten Organe nicht vor der Aufbahrung entnommen werden ?
oder bahrt man heute nicht mehr auf ?