Kündigung nach Notfalleinsatz - dürfen Rettungssanitäter nicht helfen

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Ich bin ein wenig verwirrt.
Hätten die Sanitäter nicht geholfen, könnten sie sich dann nicht (vielleicht) der unterlassenen Hilfeleistung gemäß §323c StGB strafbar gemacht haben?
 
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Ich bin ein wenig verwirrt.
Hätten die Sanitäter nicht geholfen, könnten sie sich dann nicht der unterlassenen Hilfeleistung gemäß §323c StGB strafbar gemacht haben?

Das ist es ja und Rettungssanitäter haben im Notfall lebensrettende Kompetenzen, wie übrigens jeder Bürger, sogar eine Verpflichtung dazu.

Der Weißkittel müsste wirklich überall angetickert werden, bzw. vielleicht erwischt ihn es ja mal und ein Rettungssanitäter erklärt ihm dann, ich darf das aber nicht, weil ich in ihre Kompetenzen vielleicht eingreifen würde. :thumbup:
 
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Selbst in Bayern dürfte es die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage geben.

R.

Auch wieder daneben, die sitzen schon draußen und den drohen Klagen.
Darum hat sich Verdi eingeschaltet.

Es ist einmalig in unseren letztjährigen deutschen Geschichte der Rettungssanitäter.

Rettungssanitäter haben Sonderbefugnisse im Notfall und sind alleinentscheidend solange kein Notarzt vor Ort ist. Denn auch ein herbeigerufener Notarzt kann auch Opfer eine Unfalls werden.

Daher ist die Sache nur noch grotesk. Bei dem anzeigenden Arzt empfehle ich mal die Überprüfung der psychologischen Befähigung, müsste so schon entzogen werden.
 
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