Kleingewerbe - bis zu 17.500€ brutto im Jahr?!

Anni

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Hallöchen zusammen,

also ich habe ein Kleingewerbe im spirituellen Bereich und habe mal eine Frage zu den Einnahmen.

Hoffe ihr haltet mich nicht für blöd, aber ich verstehe da eines noch nicht ganz. Also ich darf mit einem Kleingewerbe bis zu 17.500€ brutto im Jahr verdienen. Da ich ja nur Netto-Einnahmen habe wollte ich jetzt mal fragen was das für mich bedeutet - wie rechne ich das aus und wie viel darf ich da einnehmen?

Sorry - in diesem Bereich kenne ich mich einfach nicht aus...

Grüßle,
Anni
 
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... :confused: es gibt im Prinzip keine "Nettoeinnahmen" (das nennt man umgangssprachlich "Schwarzgeld" - sei vorsichtig, was Du hier schreibst!)

Im Prinzip mußt Du von JEDEM eingenommenen Betrag Steuern abführen (den genauen Satz kannst Du beim Finanzamt erfragen).
 
Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um den Jahresumsatz und die 17.5k gelten für das Gründungsjahr.
 
Hallöchen,

danke für Eure Antworten.

Ireland: Also mit Netto meine ich dass ich ja nur die Einnahmen habe die ich bekomme für Energiearbeit usw. Es ist bei mir ja nicht so dass ich Krankenkassenbeitrag usw. oder Mwst. usw zahlen muss, weil ich eben unter dem Satz liege. Ich arbeite nur auf 400€-Basis...

Frater: Also ich habe eben meine Einkommenssteuererklärung gemacht und da stand das eben mit dem Brutto-Einkommen von jährlich 17.500€. Ich dachte eben auch es geht nur um den Umsatz, sozusagen um einnahmen. Ist dann das gemeint, oder - nur die einnahmen und nicht der gewinn?

Grüßle,
Anni
 
Hallo Anni,

bei der Steuererklärung zählst du die Einnahmen zusammen, rechnest deine Ausgaben, die du im Zusammenhang mit dem Kleingewerbe hattest, dagegen und was über bleibt ist der Gewinn, den du versteuerst. Diesen trägst du in die Zeile ein.

:umarmen:

Im übrigen gilt bei der Krankenkasse glaube ich eine Grenze von 350 Euro monatlich, die du verdienen darfst. Bist du drüber, musst du dich selber versichern.

Bei einem Minijob gilt die Grenze 400 Euro. Das ist nochmal ein Unterschied.
 
Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um den Jahresumsatz und die 17.5k gelten für das Gründungsjahr.


Ist das so?

Soviel wie ich weiss, bezieht dich das immer auf das vorige Jahr.

Spricht die Kleinunternehmerregelung kommt zum tragen, wenn du im Vorjahr unter 17,5 lagst und vorraussichtlich im Laufendem nicht über 50k.

Im Grunde heisst die Kleinunternehmerregelung ja nichts anderes, als das du die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt nachweisen musst.

Die Frage ist ist in wie weit Energie als Ware Umsatzsteuerpflichtig ist ;) Wenn ich mich nicht täusche geht es ja im kern um die Mehrwertsteuer,die man als Unternehmer beim Einkauf ja nicht direkt bezahlt sondern dann halt ans Finanzamt.

Würde mich mal die Meinung von einem Fachanwalt interessieren:D Was ist die kleinste Wareneinhat von Reiki,wieviel ist sie wert und welche Steuersatz kommt zum tragen :D:D Ist Usuki ein Monopolist , der vom Kartellamt überwachst werden sollte?Gibt es Preisabsprachen?

Scherz beiseite,am besten direkt beim Finanzamt fragen oder bei der Steuerhilfe.Sicher ist sicher.
 
Sag mal bitte auf welchem Formular bzw welcher Anlage Du bist und die Nummer!
_______
edit:

Anlage G müsste das ja bei Dir sein.

Das bezieht sich ja nur darauf, dass Du eine EÜR machen musst, wenn Dein Umsatz 17.500 € übersteigt. Bei den Einküften geht es dann nur um Gewinn.

siehe Anlage G ab Punkt 4.
 
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Also rechnerisch gesehen hast du nur Umsatz.

Grob gesagt:

Umsatz = Verkaufspreis x Verkaufsmenge

Kosten = Einkaufspreis x Einkaufsmenge

Gewinn = Umsatz - Kosten

Solange dein Umsatz unter der besagten Regelung liegt , ist er Umsatzsteuerfrei.



Dein 400Euro Job fällt da nicht drunter,weil der Lohn kein Umsatz im eigentlichen Sinne ist. Allerdingssind beide Einkommen zusammen,sobald es über einer Grenze liegt wieder Steuerpflichtig.

Aber wie gesagt, geh zu einem Fachman(frau)
 
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