Kleingewerbe anmelden - Was ist wichtig?

Anni

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Hallöchen,

das Thema Kleingewerbe gab es hier schon ich weiß, jedoch hätte ich trotzdem noch fragen. Bevor ich es wirklich anmelde möchte ich gut informiert sein um Fehler zu vermeiden. Es geht darum, dass ich gerne ein Kleingewerbe anmelden möchte um Beratungen durch Kartenlegen anzubieten, dazu habe ich folgende Fragen:

  • Wo liegt hier die Einkommensgrenze bzw. ab wann muss ich Steuern zahlen?
  • MUSS ich Rechnungen ausstellen? Wenn ja, wie stelle ich das am Besten an?
  • Was kommt auf mich zu bzw. muss ich beantragen? Dinge wie Befreiung von der MWST usw?
  • Hab schon gelesen dass einige Ihre Dinge von der Steuer absetzten - Kann ich das auch wenn ich keine Steuern zahle?
  • Wird Kindergeld weiterhin gewährt & Was darf ich neben dem Kleingewerbe als Einkommen haben?

Lg, Anni
 
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Kleinunternehmer (§19 UStG) bist Du (bzw. kannst Du sein), wenn Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im kommenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Du muss die USt (MwSt) auf den Rechnungen nicht extra ausweisen.

Du kannst als Kleinunternehmer nichts von der Steuer absetzen, wie es so schön heißt. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Du ein Gewerbe betreiben möchtest, bei dem Du zu Anfang keine größeren Anschaffungen tätigen musst.

Weil die Frage auch noch wahrscheinlich auftauchen wird: Du kannst trotzdem eine USt-Nr. beim Finanzamt beantragen, wenn Du innergemeinschaftlichen Handel betreiben möchtest.

Das alles kannst Du nach der Gewerbeanmeldung auf einen Bogen beantragen, den Dir das Finanzamt wahrscheinlich automatisch zuschickt.

So sieht das Ding aus:

http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadm...felder/Starthilfe/FA_SteuerlicheErfassung.pdf


LG,

543
 
Hallo,
Also anstatt ein Kleingewerbe würde ich an deiner Stelle lieber in England eine LTd Gründen. Ist billiger und weniger Papier Kram. Eine LTD ist deren Gegenstück zu unserer GmbH, nur billiger. Wenn du dazu Fragen hast PN. Auserdem sind die Gewinne einer LTD bis zu einem Jahresumsatz von ca 50 000 Euro Steuerfrei!
 
Billiger als ne GmbH, aber bestimmt nicht billiger als 20 € für einen Gewerbeschein...
 
soweit ich mitgelesen-----basiert doch alles auf Spenden.

Hierfür käme m.E. die Gründung einer Vereinigung----....eher ein gemeinnütziger Verein zum Tragen.

Sobald sich 5 Mitglieder finden.......ein Logo ausgedacht......hi; und Spenden sammeln.

Nix für ungut

LG
 
Danke für eure Antworten, das hilft mir schon mal.

Also ich mache das jetzt etwa seit 2 Wochen, das muss ich dann auch angeben, dass ich schon verdient habe, oder?

Weiß nur nicht was ich angeben soll, wie viel ich da etwa verdiene und unter was ich es laufen lassen soll. Esoterik gibt es ja oder? Oder Lebensberatung?
 
Am besten als Lebensberatung, da braucht man keine voraussetzungen erfüllen. Und was für ein Gewerbe du machst kommt es halt darauf an ob deine Kunden zahlen oder Spenden. Und ob sie eine Rechnung wollen! Und denk auch mal an die Haftung, ist ja auch so ein Thema. Denk immer drann das Finanzamt entieg der Hölle, die sind hinter der Kohle her wie der Teufel nach armen Seelen.
 
Ich habe jetzt nicht so genau verfolgt, was Du vorhast, aber denk auch an eine Berufsrechtsschutzversicherung!

edit: Ahh, Kartenlegen. Kann dann wohl nicht schaden. ;)
 
Dankeschön! Also ich gehe davon aus: Verlange ich einen festen Preis zahlen die Kunden, lasse ich die Gegenleistung offen spenden sie?

Und wenn sie spenden, dann ist es ja trotzdem mein einkommen so wie das bezahlte, oder wird das auch offiziell anders gesehenß

Ja die Sache mit dem Finanzamt... Deshalb habe ich Angst wa falsch zu machen. Könnt ihr mir denn eure Erfahrungen mit einem Kleingewerbe berichten?
 
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Zum Kleingewerbe:
Was ist ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe ?
⇒ Ein Gewerbe ist jede selbstständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht geschieht. Davon abzugrenzen sind jedoch Taetigkeiten kuenstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, erziehender und schriftstellerischer Art, sogenannte freie Berufe (ugs. Freiberufler), die rechtlich nicht als Unternehmen gelten, und damit auch nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bspw. bereits dann vor, wenn Waren oder Dienstleistungen regelmäßig mit Gewinnabsicht angeboten werden, z.B. auf eBay.

Wo und wie melde ich mein Gewerbe bzw. Kleingewerbe an ?
⇒ Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt in Deutschland der Gewerbeordnung und muss daher beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der für die Betriebsstätte zuständigen Gemeinde an- bzw. ggf. wieder abgemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung erhebt neben Ihren persönlichen Angaben genaue Angaben zu Art und Beginn der Tätigkeit. Die An- bzw. ggf. Abmeldung kostet jeweils eine Gebühr zwischen ca. 15 und 30 Euro. Die Festlegung als Kleingewerbe ist hier noch nicht möglich. Tipp: Verzweifeln Sie nicht an den vielen Durchschlägen - es ist nicht nur erlaubt, sondern sogar nötig die Angaben alle paar Durchschlaege zu wiederholen!

Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).

Wann und wie lege ich mein Gewerbe als Kleingewerbe fest ?
⇒ U.a. erhält das für Sie zuständige Finanzamt eine Durchschrift Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie erhalten daraufhin einen Fragebogen zur Betriebseröffnung. Erst hier haben Sie die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung und damit ein Kleingewerbe anzuzeigen.

Wie sieht die Buchführung für mein Kleingewerbe aus ?
⇒ Wieder ein Vorteil: die "Buchführung" fuer ein Kleingewerbe ist um ein Vielfaches einfacher. Es reicht bereits eine einfache Einnahmen/Ueberschussrechnung. Auch dies können Sie im Betriebseröffnungsbogen festlegen.

Wie schreibe ich eine Rechnung für mein Kleingewerbe ?
⇒ Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Umsatzsteuer wird immer geschuldet!

Kleingewerbe und dennoch Mitgliedschaft bei der IHK ?
⇒ Auch die IHK erfährt von Ihrer Gewerbeanmeldung. Ob und in welcher Hoehe ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, wird jedoch nach dem Umsatz bestimmt.

Zur LTD:
Die Vorteile der englischen Limited sind mittlerweile selbst von deutschen Politikern eingestanden: keine Stammeinlagen, keine teuren Notar- und Anwaltszwänge und praktisch keine Beschränkungen der Geschäftstätigkeit. Zudem profitieren Sie von Haftungsschutz und einer raschen Abwicklung bei minimalen Gebühren. Auch die Verwaltung einer englischen Limited ist um ein Vielfaches einfacher als deutsche Rechtsformen.Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch festhalten, dass die UK Limited trotz Ihrer vielen Vorzüge keinen Freibrief darstellt. Sie gründen eine Firma und nehmen damit Verantwortung auf sich. So müssen Sie jährlich eine Steuererklärung einreichen - je nach Geschäftssitz entweder in Deutschland oder in England - und Ihre Einkünfte regulär versteuern. Aber hat halt auch viele Vorteile, unter anderem Steuerfreie Gewinne bis ca 50 000 Euro pro Jahr. In meinem bekannten Kreis wird ausschließlich die englische LTD verwendet. Aber das beste ist sie sind aus der Haftung sogar bei einem Konkurs.
 
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