Kennt jemand die rechtliche seite????

elfenzauber

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13. August 2005
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Franken
Hallo ihr lieben...


ich habe mal ein frage ich bin Reiki Meister und Lehrerin und Bachblüten-Beraterin und darf ja nur beratend tätigsein auf diesem gebiet ich mache in meiner Praxis entspannungsmassagen und verkaufe edelsteine

ich würde gernenoch eine ausbildung zur farbtherapeutin machen aber darf ich nach abgeschlossener ausbildung auch behandeln ohne HP schein ??


also mit einer farblampe bestrahlen oder den raum in farbe bestrahlen ??? eine Kosmetikerin macht dies aber darf sie ( ich ) das ??

ich danke euch für euere hilfe :kiss4:

lg elfenzauber
 
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elfenzauber schrieb:
Hallo ihr lieben...


ich habe mal ein frage ich bin Reiki Meister und Lehrerin und Bachblüten-Beraterin und darf ja nur beratend tätigsein auf diesem gebiet ich mache in meiner Praxis entspannungsmassagen und verkaufe edelsteine

ich würde gernenoch eine ausbildung zur farbtherapeutin machen aber darf ich nach abgeschlossener ausbildung auch behandeln ohne HP schein ??


also mit einer farblampe bestrahlen oder den raum in farbe bestrahlen ??? eine Kosmetikerin macht dies aber darf sie ( ich ) das ??

ich danke euch für euere hilfe :kiss4:

lg elfenzauber

hallo liebes

hey du bist ja voll ein freak oder? was du alles bist. hört hört ne meisterin.
ich kann dir leider nicht wirklich helfen, weißt du. ich bin ja nur ein kleiner utan der vom baum...k k k krinst :) bestrahl was du willst. so schmilzt das restliche fett an den innenwänden und man kann es leicht mit wasser reinigen.

alles gute
 
Tja, peroque du scheinst ja auch ein wahrer Meister zu sein!

"Meister peroque, Begründer der wenig hilfreichen, dafür aber umso mehr schockierenden Beiträge, jemand der am liebsten seine scheusslich-schlechte Laune an nichtsahnenden harmlosen Mitmenschen auslässt."

Keine Angst, ein bad-boy muss es ja geben und du gibts dir wirklich redliche Mühe unlieb zu sein.
Ohne dich wäre das Esoterik-Forum wie die Muppets-show ohne die Mecker-Opis!

Hast du denn auch mal etwas Nettes zu sagen? :kiss3:
Muss ja nicht unbedingt etwas Sinnvolles dabei herauskommen?
Oder ist das für dich zu schwer?

Kriegst auch eine gaaanz frische :banane: , versprochen!
 
Hallo elfenzauber,

bin auch kein Rechtsberater aber so weit ich weiß, ist die Situation in Deutschland die:
1. Unter dem Begriff "Beratung" darfst Du alles machen, was du willst, so lang Du nichts tust, was strafrechtlich relevant sein kann (Körperverletzung, Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz z. B.). Dazu gehört alles, was Du angegeben hast.
2. Der Begriff "Therapeut" ist gesetzlich geschützt, aber nicht in allen Bereichen. Z. B. "Psychotherapeut" darfst Du Dich nicht nennen ohne Ausbildung, aber "psychotherapeutische Verfahren" dürftest Du Dir auch ohne Schein an die Haustür nageln. Für alles, was Du angegeben hast, gibts meines Wissens keinen gesetzlichen Titelschutz. Du darfst das also auch verwenden.
3. Das Heilpraktikergesetz kannst Du Dir googeln, riskier mal einen Blick da rein. So bald Du heilerisch irgendwie tätig wirst, solltest Du Dich in dem Text auf jeden Fall gut auskennen, wenn Du den HP-Schein nicht machen willst.
Vielleicht gibt's noch jemand hier, der es noch besser weiß als ich?

Viel Glück, Grüße,
Quo
 
Hallo ...


ich danke dir :kiss4: das schwierige ist das es als BB Beraterin ist es ja kein Problem nur beratend tätig zu sein aber als farb(was auch immer) ich möchte gerne auf bestimmte körperzonen mit licht behandeln und ich finde ncihts darüber ob ich dazu den HP schein brauch...

nochmals vielen dank..
elfenzauber
 
Hallo Elfenzauber,
schau doch mal auf die homepage: Dachverband Geistiges Heilen. Dort gibt es einige Tipps. Was du beachten mußt: Den Begriff "Heilung" oder "Heilen" solltest du möglichst nicht verwenden. Solange du das ganze jedoch über "Wohlfühlen, Entspannung oder Wellness" vertreibst, kann eigentlich nichts passieren. Nach dem neuen Gesetz (s. dazu auch die angegebene Homepage) darfst du Reiki praktizieren. Aber wie gesagt, lies mal genauer nach.
Alles Liebe
Rosalie :winken5:
 
Kurz:

Wellness-Verband, Verband der Heilpraktiker, Gewerbeamt Hygieneverordnung erfragen, ob da irgend etwas für Dich zutrifft, die Lampe für die Bestrahlung braucht CE Zeichen, und die Zulassung für diesen Zweck, Zettel neben der Lampe aufhängen, das keiner daranfassen darf, ich habe es auch nicht mehr so im Kopf, ob da überhaupt etwas in der Hinsicht war


Du darfst nicht behandeln, therapieren, heilen, Patient schreiben...

Nur besser fühlen, wohler fühlen, am besten Bericht von anderen vorweisen, welche Deine Arbeit bestätigen


LG
Indie
 
elfenzauber schrieb:
Hallo ihr lieben...


ich habe mal ein frage ich bin Reiki Meister und Lehrerin und Bachblüten-Beraterin und darf ja nur beratend tätigsein auf diesem gebiet ich mache in meiner Praxis entspannungsmassagen und verkaufe edelsteine

ich würde gernenoch eine ausbildung zur farbtherapeutin machen aber darf ich nach abgeschlossener ausbildung auch behandeln ohne HP schein ??


also mit einer farblampe bestrahlen oder den raum in farbe bestrahlen ??? eine Kosmetikerin macht dies aber darf sie ( ich ) das ??

ich danke euch für euere hilfe :kiss4:

lg elfenzauber


Dürfen tust du alles (ich spreche hier von D) - solange du es nicht als "Heil"-Behandlung deklarierst und auch keine Versprechungen machst oder Hinweise, dass damit irgendwelche Schmerzen oder so verschwinden ... Auch eine Kosmetikerin wirbt nicht damit, dass sie heilend tätig ist.
 
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