SYS41952
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Ein Hartz-IV-Bezieher wollte sich alternative Arzneimittel vom Jobcenter bezuschussen lassen. Ein Gericht lehnte die Forderung ab.
Jobcenter müssen Sozialhilfeempfängern kein Geld für alternative Arzneimittel wie Homöopathie zahlen. Das entschied das in Celle ansässige Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).
Ein 64-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Bremen wollte vom Jobcenter eine Bezuschussung in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten, um damit diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate zu finanzieren. In die Liste der Präparate des 64-Jährigen fielen unter anderen Streukügelchen wie Infludoron, aber auch Lebensmittel wie Quark, Ingwer und Arnika.
Diese Lebensmittel seien ohnehin aus der Regelleistung zu tragen, urteilte das LSG. Auch für die Übernahme der Alternativmedizin wie den homöopathischen Streukügelchen erteilte das Gericht dem Hartz-IV-Empfänger eine Absage.
https://www.wr.de/politik/jobcenter...cht-fuer-homoeopathie-zahlen-id216362493.html
Richtig so, wäre ja noch schöner...
Jobcenter müssen Sozialhilfeempfängern kein Geld für alternative Arzneimittel wie Homöopathie zahlen. Das entschied das in Celle ansässige Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).
Ein 64-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Bremen wollte vom Jobcenter eine Bezuschussung in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten, um damit diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate zu finanzieren. In die Liste der Präparate des 64-Jährigen fielen unter anderen Streukügelchen wie Infludoron, aber auch Lebensmittel wie Quark, Ingwer und Arnika.
Diese Lebensmittel seien ohnehin aus der Regelleistung zu tragen, urteilte das LSG. Auch für die Übernahme der Alternativmedizin wie den homöopathischen Streukügelchen erteilte das Gericht dem Hartz-IV-Empfänger eine Absage.
https://www.wr.de/politik/jobcenter...cht-fuer-homoeopathie-zahlen-id216362493.html
Richtig so, wäre ja noch schöner...