Ist esoterischer Betrug ein rechtswirksamer Begriff ?

cultbuster

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Villingen
Ist esoterischer Betrug ein rechtswirksamer Begriff ?


z.B.:
Ein Haus ist mit bösen Geistern besetzt.
Ich biete meine Tätigkeit als Ausräucherer an.
Ich räuchere 2 Stunden mit meinem Spezial- Räucherwerk
und verlange und bekomme pro Stunde 150.- Euro.
2 Tage nachdem der Raucherduft sich verzogen hat
sind die Geister wieder da.

Kann ich juristisch wegen Betrug belangt werden ?
 
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Ist esoterischer Betrug ein rechtswirksamer Begriff ?


z.B.:
Ein Haus ist mit bösen Geistern besetzt.
Ich biete meine Tätigkeit als Ausräucherer an.
Ich räuchere 2 Stunden mit meinem Spezial- Räucherwerk
und verlange und bekomme pro Stunde 150.- Euro.
2 Tage nachdem der Raucherduft sich verzogen hat
sind die Geister wieder da.

Kann ich juristisch wegen Betrug belangt werden ?

shalom,

diese kombination ("esoterischer betrug") ist eher ein witz... und wird nur von menschen "gebraucht" die keine ahnung von esoterik haben... zwinker*** und sagt nichts aus!


shimon1938
 
Ist esoterischer Betrug ein rechtswirksamer Begriff ?


z.B.:
Ein Haus ist mit bösen Geistern besetzt.
Ich biete meine Tätigkeit als Ausräucherer an.
Ich räuchere 2 Stunden mit meinem Spezial- Räucherwerk
und verlange und bekomme pro Stunde 150.- Euro.
2 Tage nachdem der Raucherduft sich verzogen hat
sind die Geister wieder da.

Kann ich juristisch wegen Betrug belangt werden ?

Juristisch nein, da der Ankläger in der Beweispflicht wäre.

1. Das es Geister im Haus gegeben hat,
2. Das du sie nicht ausgeräuchert hast wie vereinbart.
3. Das sie wieder da sind.

Tja schon schwer, wenn kein Gericht an Geister glaubt und sie sich nicht beweisen lassen.

Zusätzlich wäre da noch zu klären welche vertraglichen versprechungen derjenige gemacht hat. Aber wie gesagt wäre das erst dran, wenn diese Geister bewiesen wären.

Die Kirche verklagt ja auch keiner, weil der Heiland noch nicht wieder da ist..ect... Sonst hätte ich schon längst meine Kirchensteuer wieder eingeklagt.
 
Hier wäre zuerst mal zu klären, ob es sich um einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag handelt.

Werkvertrag: ich schulde ein bestimmtes Produkt, z. B. einen Stuhl zu zimmern, oder eine Wohnung zu tapezieren.

Dienstleistungsvertrag: ich schulde einen Dienst, kann aber aufgrund der Sache den Erfolg nicht garantieren. Klassisch fallen hierunter Ärzte und Rechtsanwälte.

Ausräuchern, Eso-Dienstleistungen aller Art würden immer unter Dienstleistung fallen. Der beste Geistheiler kann nicht garantieren, dass man geheilt wird, und dürfte es auch nicht. Dienstleister dürfen nicht mit Erfolgsgarantie werben.

Verklagen kann man den Dienstleister nur dann, wenn er die geschuldeten Dienste nicht erbringt. Z. B. nicht das teuere importierte Räucherwerk verwendet, sondern nur billigere einheimische Produkte. Oder die Zeit viel kürzer als die abgerechneten 2 Stunden war.

Insofern ist die Frage, ob es denn Geister überhaupt gibt, rechtlich bedeutungslos. Und 150 Euronen in der Stunde ist zwar viel, aber heutzutage auch schon wieder fast normal. Wucher wäre das wohl kaum.

Eine Null mehr, und man könnte das ganze zur Performance erklären, und dann wäre es sogar superbillig. :stickout3:stickout3
 
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nein. dazu müsste man die existenz der geister nachweisen.

Meine Meinung!


@ Eselsohr,
ich gehe mal davon aus, dass man dies nicht abklären muss, da es sich sowieso um eine Diensthandlung handelt. Kurz gefasst: Geld geben, ausführen, fertig...
Nicht nur Rechtsänwälte und Ärzt führen dies durch, sondern auch simple Alltagsdinge wie die Fahrt mit einer Bahn ist ne Dienstleistung: Bezahlen, fahren, fertig...

Einen Werkvertrag ist da ganz klar nachweisbar wie du erwähnst. Dies wäre nicht nachweisbar vor Gericht ob sich die Geister in der Wohnung befinden oder nicht.
 
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