Tugendengel
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Im Schreiben hieß es "Verfahrensgebühr". Ich hatte es so verstanden, dass er im Rahmen eines Verfahrens irgendwo vorsprechen musste.
Das ist jedoch ein Irrtum, wie ich nun weiß, nachdem ich das RVG an den entsprechenden Stellen selber nachgeschlagen habe. Ergo: Erst lesen, nachdenken, und dann schreiben
Also dürfte es so sein wie ich es in meinem Beitrag Nr. 147 vermute, @Enndlin?