Ich bitte um Legung zu "Schadensersatz wegen unterlassener Hilfeleistung"

Im Schreiben hieß es "Verfahrensgebühr". Ich hatte es so verstanden, dass er im Rahmen eines Verfahrens irgendwo vorsprechen musste.

Das ist jedoch ein Irrtum, wie ich nun weiß, nachdem ich das RVG an den entsprechenden Stellen selber nachgeschlagen habe. Ergo: Erst lesen, nachdenken, und dann schreiben :rolleyes:

Also dürfte es so sein wie ich es in meinem Beitrag Nr. 147 vermute, @Enndlin?
 
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@Tugendengel - schön, dass du dir die Mühe gemacht und nachgeschaut hast, was die aufgeschlüsselten Posten aussagen ;) klingt plausibel.

Und selbst wenn es zur Anhörung kam: dann ist das noch keine Anklage.

sicher weiß mans, wenn die Zweitschrift des Schreibens da ist. Und wer weiß, vielleicht steht da ja noch mehr aufschlussreiches drin ;)
 
Also dürfte es so sein wie ich es in meinem Beitrag Nr. 147 vermute, @Enndlin?
@Tugendengel: Ich weiß es nicht. Deine Vermutung ist meine Vermutung. Wie ich ja bereits mehrfach schrieb, stand in dem Brief der Staatsanwaltschaft lediglich, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingestellt wurde, da es ihm nicht zuzumuten war, Hilfe zu leisten.

Ob er für diese Erkenntnis jedoch vor Gericht erscheinen musste, oder ob da nur ein Schriftverkehr zwischen Staatsanwaltschaft und seinem Anwalt stattgefunden hat, ging aus diesem Schreiben nicht hervor, daran kann ich mich noch erinnern.
 
@flimm: Ich muss mich zu meiner Aussage im von dir zitierten Beitrag dahingehend korrigieren, dass ich da noch nicht die entsprechenden Stellen im RVG nachgeschlagen hatte. Im Schreiben hieß es "Verfahrensgebühr". Ich hatte es so verstanden, dass er im Rahmen eines Verfahrens irgendwo vorsprechen musste.

Das ist jedoch ein Irrtum, wie ich nun weiß, nachdem ich das RVG an den entsprechenden Stellen selber nachgeschlagen habe. Ergo: Erst lesen, nachdenken, und dann schreiben :rolleyes:

... und die Moral von der Geschicht: Schreddere deine Briefe nicht :ROFLMAO: *Spaß*

An alle helfenden Hände in diesem Thread: Ganz, ganz lieben Dank für die Mühe, die ihr euch in den letzten Tagen in meinem Fall gemacht habt, mit Empathie und nüchternem Betrachten und Rat :kiss3: ihr habt mir wirklich riesig geholfen :)

Und ganz, ganz dicken Dank möchte ich euch beiden aussprechen, @Miranda und @Tugendengel, speziell mit euren Hinweisen auf § 469 StPO und § 826 BGB und Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen vom 07.12.2015, AZ 1 C 764/15... das hilft mir sowas von weiter... :flower2:

ich weiß wirklich gerade nicht, wie ich euch danken kann... Ich werde mich am Wochenende mal daran machen, ein schönes Schreiben zu formulieren :X3:

:danke: :danke: :danke: :danke: :danke:

dazu ist doch das Forum da, um sich gegenseitig zu unterstützen :)

Mich würde es sehr für dich freuen, wenn das Thema vom Tisch kommt und du dir (unnötige) Kosten sparst! (y)
 
@Enndlin gibt es in dieser Angelegenheit was Neues? Hast du die 2. Schrift erhalten und hast du dem Anwalt geschrieben?
Neugierig bin :rolleyes::whistle:
Guten Morgen zusammen :)!

Wirklich etwas Neues gibt es nicht. Die von mir bei der Staatsanwaltschaft angeforderte Zweitschrift des "geschredderten" Schreibens ist bis heute nicht angekommen, und auf das "nette" :) Schreiben, das ich mit eurer Hilfe formuliert hatte, hat sich der gegnerische Anwalt bislang nicht mehr gemeldet. Das ist jetzt gut 3 Wochen her...
 
und auf das "nette" :) Schreiben, das ich mit eurer Hilfe formuliert hatte, hat sich der gegnerische Anwalt bislang nicht mehr gemeldet. Das ist jetzt gut 3 Wochen her...

Tja, der gegnerische Anwalt hat halt wohl nicht damit gerechnet, dass Du gleich von Anfang an mit so viel fundiertem Fachwissen auf seine gestellte Forderung konterst. :D :thumbup:

Und so einfach ist es ja nun nicht, der von mir in meinem Beitrag Nr. 134 zitierten Rechtsprechung eine Gegenargumentation gegenüber zu stellen ... Da dürftest Du, @Enndlin, meines Erachtens schon ganz gut "vorgelegt" haben ...
 
Tja, der gegnerische Anwalt hat halt wohl nicht damit gerechnet, dass Du gleich von Anfang an mit so viel fundiertem Fachwissen auf seine gestellte Forderung konterst. :D
Wenngleich es nicht mein eigenes Fachwissen war :D

Und so einfach ist es ja nun nicht, der von mir in meinem Beitrag Nr. 134 zitierten Rechtsprechung eine Gegenargumentation gegenüber zu stellen ... Da dürftest Du, @Enndlin, meines Erachtens schon ganz gut "vorgelegt" haben ...
Hihi, ja, habe ich :D Wie ich ja schon schrieb, wenn ich die Textgrundlagen habe, kann ich wirklich außergewöhnlich gut formulieren :D Danke nochmal für den Hinweis auf das Urteil!
 
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hallo @Enndlin

ich hab im Thread Stundenastrologie deine Antwort gelesen und festgestellt, dass ich mit meiner Deutung gar nicht so falsch lag ;):rolleyes:

hab mir das Blatt mit beiden Kartendecks mehrmals angesehen und würde jetzt keine finanziellen Verluste für dich erkennen. Und bei meinem Kartendeck schaut der Bär auch aus dem Blatt raus, genauso wie die Sense.
 
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