Sonne25
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aber deine strafanzeige ist abgeschmettert worden, offiziell, somit hast du sie zu Unrecht gestellt. das ist doch Fakt, und auf diesem Fakt hin verlangt der Herr nun sein geld zurück, das ist rechtens.
Hoffentlich irrst du dich da...
Denn immerhin gilt er, der Kaffehausmann, als Auftraggeber. Es handelt sich ja nicht (soweit ich das richtig verstanden habe) um etwaige Gerichtskosten etc.. sondern "lediglich" um die entstanden Kosten gegenüber dem Anwalt, den er freiwillig und von sich aus beauftragt hat, und nun versucht von @Enndlin einzufordern.
Ein umgekehrter Fall, der aber im Prinzip ähnlich ist..
Vor Jahren habe ich mal einen Anwalt bzgl. einer Schmerzensgeldforderung beauftragt. Ich war im Recht, bekam das Geld und musste auch für die entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Was für mich logisch war, denn schließlich habe ich freiwillig den Anwalt zu Rate gezogen.
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