Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Also unterschreiben muss man nichts, mündliche Verträge haben in den allermeisten Fällen genauso ihre Gültigkeit - zumindest in D.Ein Anwalt brauchst nicht. Du hast nichts unterschrieben. Steht irgendetwas auf der Startseite beim anmelden? Wenn nicht, kannst du ihn sogar anzeigen, wegen versteckter Kosten. Hat die Seite ein impressum? Mach am besten jetzt von der ANmeldeseite einen Screenshot und speichere alles ab, was geht.
Der Typ kann nachweisen, dass ein "Profil freigeschaltet und gelöscht" wurde und von diesem Profil auch Beratungen durchgeführt wurden.
Ich denke die Situation gehört ganz genau abgeklärt, damit die Kosten nicht höher werden als die geforderten 170. Eine anwaltliche Beratung würde ich auf jeden Fall empfehlen.
Notfalls das Ganze unter Lehrgeld verbuchen .....
R.