Hellseherin verhaftet


Beziehen Sie sich da auf einen österreichischen Fall?

Ich denke, es wird auf den Wortlaut drauf ankommen und wie Du die Leistung definierst.

Wenn du deine Dienste pro Stunde anbietest und verrechnest, dann kann der Kunde klagen was er will. Dann habe ich ihm meine Zeit und Person für die Zeit x verkauft und das darf man ja. Solange kein heilversprechen und kein Endergebnis zugesagt wurde.

Andersrum bist du zur Gewährleistung verpflichtet. Wenn man sagt, meins ist das beste und ich habe die Wahrheit, dann musst du das gewährleisten können.
 
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