Hellseherin verhaftet

Definiere einen Betrüger?

Weil das wahrgesagte nicht eingetroffen ist?
Die ist mit Sicherheit wegen eine Steuergeschichte dran gekommen.

Sonst müsse ja die Kirche auch Betrug sein, denn die Versprechen viel und bekommen Tausende € pro Person über die Laufzeit.
 
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Definiere einen Betrüger?

Weil das wahrgesagte nicht eingetroffen ist?
Die ist mit Sicherheit wegen eine Steuergeschichte dran gekommen.

Sonst müsse ja die Kirche auch Betrug sein, denn die Versprechen viel und bekommen Tausende € pro Person über die Laufzeit.

ich denke es geht nicht um das Asugesagte, da ist es gesetzlich so, das man davon aus gehen muss das es eben *Phantasie* ist.
aber es kann die Verhältnismäßigkeit der bezahlung sein,
ob ich jemanden 100 oder 200 Euro zahle,
oder ob jemand 1000 und mehr nimmt,

wenn ich für eine leistung von einer stunde 5000 euro nehme dann ist das unverhältnismäßig und betrügerisch, würde ich meinen.
egal was ausgesagt wird.
 
Kirchen sind ja steuerfrei, was ich weiss


Nein, wie kommst Du denn darauf?!? Kirchensteuer muss jeder zahlen, der entweder der katholischen oder der protestantischen Kirche angehört. Deshalb bin ich vor Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten, ab da wurde mir keine Kirchensteuer mehr abgezogen vom Gehalt. Obwohl ich nie zur Kirche ging, es reichte, dass bei mir der Status „Katholisch“ in den Personalien stand!
 
Definiere einen Betrüger?

Weil das wahrgesagte nicht eingetroffen ist?
Die ist mit Sicherheit wegen eine Steuergeschichte dran gekommen.

Sonst müsse ja die Kirche auch Betrug sein, denn die Versprechen viel und bekommen Tausende € pro Person über die Laufzeit.


Wenn das Wahrgesagte nicht eintrifft, der Wahrsager dafür aber dem Hilfesuchenden kein Geld aus der Tasche gezogen hat und eventuell noch den Zusatz „keine Gewähr auf das Vorhergesagte“ dazu sagt, ist es kein Betrug. Wenn aber fleißig Geld gescheffelt wird und das Wahrgesagte so geschickt verpackt wird, so dass man die hilfesuchende Person gut in der Hand hat, dann ist das Betrug und verbrecherisch!
 
Wenn das Wahrgesagte nicht eintrifft, der Wahrsager dafür aber dem Hilfesuchenden kein Geld aus der Tasche gezogen hat und eventuell noch den Zusatz „keine Gewähr auf das Vorhergesagte“ dazu sagt, ist es kein Betrug. Wenn aber fleißig Geld gescheffelt wird und das Wahrgesagte so geschickt verpackt wird, so dass man die hilfesuchende Person gut in der Hand hat, dann ist das Betrug und verbrecherisch!

nein so einfach ist es nicht.

Problem: Eine Verurteilung wegen Betrugs ist gegen eine Astrologin, Hexe oder Wahrsagerin praktisch nicht zu erreichen.

Wieso nicht? In Sachen „übersinnliche Dienstleistungen“ haben wir es nämlich mit einer recht sonderbaren Klausel zu tun: Es gibt in diversen Urteilen gegen Hexen und Wahrsager nämlich die Feststellung, dass die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges immer ist, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 263 StGB vorliegen – was bedeutet, dass der Täter oder die Täterin mit Betrugsabsicht handeln muss. Im Umkehrschluss führt das zu einem juristischen Kuriosum: Wenn eine Wahrsagerin selbst von dem überzeugt ist, was sie ihrer Kundschaft als „Leistung“ anbietet, dann fehlt es am subjektiven Tatbestand des Betruges, und sie kann sich gegen den Betrugsvorwurf wehren.
aus https://blog.gwup.net/2009/08/29/gwup-recht-esoterik-klage-anwalt/
 
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ich denke es geht nicht um das Asugesagte, da ist es gesetzlich so, das man davon aus gehen muss das es eben *Phantasie* ist.
aber es kann die Verhältnismäßigkeit der bezahlung sein,
ob ich jemanden 100 oder 200 Euro zahle,
oder ob jemand 1000 und mehr nimmt,

wenn ich für eine leistung von einer stunde 5000 euro nehme dann ist das unverhältnismäßig und betrügerisch, würde ich meinen.
egal was ausgesagt wird.

Es wird niemand dazu gezwungen, ein überteuertes Angebot anzunehmen.
Betrug wäre es nur dann, wenn erst vereinbart wird, dass nur 100 Euro fällig sind und dann plötzlich eine Rechnung über 1000 Euro eingefordert wird. Und selbst da könnte die Forderung berechtigt sein, wenn 100 Euro für die Beratung genommen werden, da aber noch die berühmtberüchtigte Fluchauflösung angeboten wird, unter dem Hinweis, dass diese 900 Euro extra kostet.
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, steht dann eh Aussage gegen Aussage und endet ggf. im Vergleich, der u.U. teurer kommt als die gefühlte überteuerte Beratung.

Gruß

Luca
 
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