Hartz 4 und Auskunft bei Ex-Mann

S

Schrödingers Katze

Guest
Hallo ihr Lieben,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier an dieser Stelle richtig bin. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Folgendes: ich hab mich jetzt überreden lassen, vorübergehend Hartz 4 zu beantragen. Ich bin freiberuflich und die Auftragslage der letzten Monate war verheerend. Ich hab das auch genehmigt bekommen und Geld floss auch schon.
Nun hat mich gestern mein Ex-Mann angerufen (Scheidung war im Juni) und sagte, er hätte von der ARGE einen riesen Fragebogen erhalten, in dem er seine Vermögensverhältnisse der letzten drei Jahre offenlegen sollte (soviel musste ich noch nicht mal nachweisen beim Antrag). Ich find das mit Verlaub voll Sch****. Wir haben uns im Einvermehnen getrennt und Unterhaltsansprüche gibts auch keine. Wir waren ja grad mal 1,5 Jahre verheiratet, als ich ausgezogen bin.
Er meinte, in dem Schreiben steht, wenn er das Ding nicht ausfüllen sollte, könnte er mit einer Strafe von 2000 Eus rechnen. Das kanns ja wohl echt nicht geben. Ich hab ja nicht umsonst so lange ausgeharrt, bis ich mal aufs Amt bin, weil ich mir sowas schon fast gedacht hab. Aber mir blieb jetzt einfach keine andere Wahl.
Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht? Können die ihn da noch ranziehen? Ich hab da jetzt beinahe ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber, weil ich damit nun wirklich nicht gerechnet hatte.

Liebe Grüße, v-p
 
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Hallo ihr Lieben,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier an dieser Stelle richtig bin. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Folgendes: ich hab mich jetzt überreden lassen, vorübergehend Hartz 4 zu beantragen. Ich bin freiberuflich und die Auftragslage der letzten Monate war verheerend. Ich hab das auch genehmigt bekommen und Geld floss auch schon.
Nun hat mich gestern mein Ex-Mann angerufen (Scheidung war im Juni) und sagte, er hätte von der ARGE einen riesen Fragebogen erhalten, in dem er seine Vermögensverhältnisse der letzten drei Jahre offenlegen sollte (soviel musste ich noch nicht mal nachweisen beim Antrag). Ich find das mit Verlaub voll Sch****. Wir haben uns im Einvermehnen getrennt und Unterhaltsansprüche gibts auch keine. Wir waren ja grad mal 1,5 Jahre verheiratet, als ich ausgezogen bin.
Er meinte, in dem Schreiben steht, wenn er das Ding nicht ausfüllen sollte, könnte er mit einer Strafe von 2000 Eus rechnen. Das kanns ja wohl echt nicht geben. Ich hab ja nicht umsonst so lange ausgeharrt, bis ich mal aufs Amt bin, weil ich mir sowas schon fast gedacht hab. Aber mir blieb jetzt einfach keine andere Wahl.
Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht? Können die ihn da noch ranziehen? Ich hab da jetzt beinahe ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber, weil ich damit nun wirklich nicht gerechnet hatte.

Hallo venus-pluto,

Erfahrung damit habe ich nicht, könnte mir nur folgendes gemäß deiner Schilderung vorstellen:

vermutlich wird geprüft, ob du zum Zeitpunkt deiner Scheidung in der Lage warst auf Unterhalt zu verzichten.

Kann ich vom Grundsatz her verstehen, denn wenn jemand auf ggf. berechtigte Unterhaltszahlungen verzichtet und nach kurzer Zeit Unterhalt v. der ALLGEMEINHEIT einfordert, ist daas schon ungewöhnlich.

Aber wenn deine freiberufl. Tätigkeit während der Ehezeit bestens lief und
du damals davon ausgehen konntest deinen Unterhalt selbst zu finanzieren, könntest du es ja nachweisen.

In dem Fall wäre es wirklich nicht einzusehen, warum dein Ex-Mann jetzt seine Einkommensverhältnisse nachweisen soll.

herzliche Grüsse su
 
Hallo ihr Lieben,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier an dieser Stelle richtig bin. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Folgendes: ich hab mich jetzt überreden lassen, vorübergehend Hartz 4 zu beantragen. Ich bin freiberuflich und die Auftragslage der letzten Monate war verheerend. Ich hab das auch genehmigt bekommen und Geld floss auch schon.
Nun hat mich gestern mein Ex-Mann angerufen (Scheidung war im Juni) und sagte, er hätte von der ARGE einen riesen Fragebogen erhalten, in dem er seine Vermögensverhältnisse der letzten drei Jahre offenlegen sollte (soviel musste ich noch nicht mal nachweisen beim Antrag). Ich find das mit Verlaub voll Sch****. Wir haben uns im Einvermehnen getrennt und Unterhaltsansprüche gibts auch keine. Wir waren ja grad mal 1,5 Jahre verheiratet, als ich ausgezogen bin.
Er meinte, in dem Schreiben steht, wenn er das Ding nicht ausfüllen sollte, könnte er mit einer Strafe von 2000 Eus rechnen. Das kanns ja wohl echt nicht geben. Ich hab ja nicht umsonst so lange ausgeharrt, bis ich mal aufs Amt bin, weil ich mir sowas schon fast gedacht hab. Aber mir blieb jetzt einfach keine andere Wahl.
Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht? Können die ihn da noch ranziehen? Ich hab da jetzt beinahe ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber, weil ich damit nun wirklich nicht gerechnet hatte.

Liebe Grüße, v-p
Das mit der strafe ist mal wieder bürokratische angstmache und vollkommener Quatsch.
Wenn ihr geschieden seit und keine unterhaltsansprüche bestehen, ist deren Aufforderung diesen Fragebogen auszufüllen nicht gerechtfertigt.
Ich würde deinem Ex raten, dem Sachbearbeiten höflich aber bestimmt darauf hinweisen, das er dazu nicht verpflichtet ist.

Diese Idioten versuchen es immer wieder, die Leute entsprechend einzuschüchtern und zu drohen, um alles von sich abwälzen zu können.
 
Jetzt hab ich mich im SGB mal schlau (?) gemacht. Leider isses schon so, dass Ex-Ehepartner in die Pflicht genommen werden können. Aber genauer ist das da auch nicht beschrieben.
Mir tut das echt leid, dass er da eventuell drei!!! Jahre aufführen muss. Im Gegensatz dazu waren es bei mir nur meine Sachen aus zwei Jahren. In welchen Verhältnis steht das denn???
Es gibt ja einen richterlichen Beschluss, dass kein Unterhalt fällig ist. Also was soll das dann? Will sich die AA übers Gericht stellen? So schauts dann ja aus, wenn man logisch drüber nachdenkt.

Wenn's mich rappelt - dann bin ich da ab nächster Woche wieder draussen. Da kenn ich nix.

v-p
 
Hallo Venus - Pluto,

es geht um "nachhaltigen Unterhaltsanspruch".

In deinem Fall mag es ja wirklich ungerecht sein, aber stell dir doch mal folgenden Sachverhalt vor;

ein junger Mann, Sohn wohlhabender Eltern hat Stress mit dem Vater.

Die Eltern werfen ihn auf die Strasse, er beantragt Sozialleistungen.

Soll statt der Eltern nun wirklich die Allgemeinheit Unterhalt leisten?

Hier liegt das Problem.

Aber ich denke, wenn dein Fall anders gelagert ist, wirst du in einem vernünftigen Gespräch mit dem Sachbearbeiter/in eine Lösung finden.

Da sitzen doch nicht nur IDIOTEN, ist doch UNSINN.:)

herzlichst su
 
Hi Su,

das weiss ich schon, dass da nicht nur Idioten sitzen. Kenne ja einige, die da arbeiten und die das teils genauso unsinnig finden, was da läuft, weil null Flexibilität möglich ist. Die IDIOTEN sitzen woanders.
In deinem Beispiel isses schon klar. Eltern bleiben ja Eltern. Von denen kann man sich hierzulande ja noch nicht scheiden lassen, soweit ich weiß :clown:
Aber alleine schon die Überlegung: wie lang ist ein Ex unterhaltspflichtig (auch nachträglich)? - und da las ich gestern in Gesetzestexten: Die Unterhaltspflicht erlischt entweder durch Tod oder Wiederverheiratung. Na doll! Beides kann ich im Moment nicht bieten. Und mein Ex glaub ich auch nicht. Obwohl: ich könnts ihm ja mal empfehlen.:stickout2

Lieben Gruß, v-p
 
In deinem Beispiel isses schon klar. Eltern bleiben ja Eltern. Von denen kann man sich hierzulande ja noch nicht scheiden lassen, soweit ich weiß :clown:
Aber alleine schon die Überlegung: wie lang ist ein Ex unterhaltspflichtig (auch nachträglich)? - und da las ich gestern in Gesetzestexten: Die Unterhaltspflicht erlischt entweder durch Tod oder Wiederverheiratung. Na doll! Beides kann ich im Moment nicht bieten. Und mein Ex glaub ich auch nicht. Obwohl: ich könnts ihm ja mal empfehlen.:stickout2
...es sei denn, ihr hättet bei der Scheidung vor Gericht festgelegt, dass ihr auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet.
Rein theoretisch mal: du lässt dich scheiden, dein Ex zahlt Unterhalt, du heiratest neu, der Unterhalt fällt natürlich weg - im Falle einer erneuten Scheidung, bei der dein zweiter Ex keinen Unterhalt zahlen könnte, könntest du deinen ersten Mann nochmal zu Unterhaltszahlungen heranziehen!!! Es sei denn ihr hättet es vor Gericht ausgeschlossen. So siehts aus.
LG Eberesche
 
Hi Eberesche,

wir haben ansich auf Unterhalt verzichtet. Hatten auch eine gemeinsame Anwältin (also er, weil ich in dem Fall ja keine brauchte). Und bei ihr hab ich gesagt, dass ich drauf verzichte. Nur unwieweit das jetzt wirklich was zu sagen hat, weiss ich nicht.


Hallo Venus-Pluto,

wünsche dir viel Glück bei deinen Bemühungen.

wird sich doch ein Weg finden.

Grüssle su

Merci! :)
 
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Hi Eberesche,

wir haben ansich auf Unterhalt verzichtet. Hatten auch eine gemeinsame Anwältin (also er, weil ich in dem Fall ja keine brauchte). Und bei ihr hab ich gesagt, dass ich drauf verzichte. Nur unwieweit das jetzt wirklich was zu sagen hat, weiss ich nicht.
Merci! :)
Hallo venus-pluto!
Es muss meines Wissens in der Scheidungsurkunde stehen.
LG Eberesche
 
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