Grundrechte kennen keine Kontaktverbote - Verfassungsgericht

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Amant

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Die politische und juristische Dimension der massiven Einschränkung der Grundrechte - inklusive des Feldes möglicher Mißbrauch der Psychiatrie (siehe Bestrebungen Sachsen, die zurückgenommen wurden, die aber ein gefährliches Signal setzen).



Corona-Krise
Das Verfassungsgericht unterstreicht: Grundrechte kennen keine Kontaktverbote
Kai Doering • 17. April 2020

Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das am Donnerstag im Eilverfahren das Verbot einer Demonstration in Gießen mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit gekippt hat, verdient deshalb besondere Beachtung. Zum ersten Mal urteilten die Karlsruher Richter*innen während der Corona-Ausnahmesituation und stärkten damit ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht.


Den Verfassungsrichter*innen gebührt Dank

So gelesen in

https://www.vorwaerts.de/artikel/ve...eicht-grundrechte-kennen-keine-kontaktverbote

 
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Ernste Gedanken über Rolle der Psychiatrie in der Krise (Mißbrauch?) - sollen heuer Andersdenkende in die Geschlossene Anstalt gesperrt werden? Ein Vortrag von Raphael Bonelli, Arzt, Psychiater mit einer eingehenden psychiatrischen Betrachtung der Vorgänge

- B. Bahner
- Schweizer Arzt im Kanton Aargau
- Bestrebungen in Sachsen mit der Schaffung von 22 freien Plätzen in der geschlossenen Psychiatrie als "Platzhalter" für sogenannte "Coronaleugner" (die aus welchen Gründen auch immer wieder zurückgenommen wurden, Herr Bonelli schaut ebenfalls genauer auf die Vita der Sozial-Ministerin Sachsens, Frau Petra Köpping, jetzt SPD).


 
Zuletzt bearbeitet:
Anbei noch die Kolumne von Jan Fleischhauer, auf die sich Herr Bonelli ebenfalls bezieht. Es geht u.a. um die Begrifflichkeit "Coronaleugner", sowie einige sehr gut formulierte Gedanken zur Krise, zur Diskussions(un)kultur, es geht um die ihn beklemmende Einigkeit der Öffentlichkeit in Sachen "härtere Maßnahmen sollen ergriffen werden", sowie das Auseinanderdriften der Darstellungen unserer politischen Entscheidungsträger, die einerseits immer und gerne auf den mündigen Bürger verweisen, in Krisenzeiten jedoch lieber auf schwarze Pädagogik vertrauen.

Rhetorik der Angst - wie die Regierung die Deutschen in die Coronastarre versetzt


Oder wie es die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli formulierte: „Jede Lockerung setzt voraus, dass wir bleibende Einschränkungen absolut befolgen. Freiheit kommt in kleinen Schritten zurück oder gar nicht. Jede Party jetzt wirft uns alle zurück.“ Deshalb können Lockerungen auch nur auf Bewährung zugestanden werden. Wenn sich die Bevölkerung der Freiheiten nicht würdig erweist, die man ihr gewährt, ist es schnell wieder vorbei mit der Großzügigkeit. Dann heißt es eben: oder gar nicht!

https://www.focus.de/politik/deutsc...na-starre-zu-halten-versucht_id_11896042.html
 
Das vergaß ich, es geht hier im Faden um JEDERart Krise, die uns möglicherweise noch bevorstehen mag, es geht also um Grundsätzliches und Grundrechte, weiterhin macht es Sinn, die verlinkten Medien, auf die sich bezogen wird, vollumfänglich zu rezipieren (dafür braucht es ca. 2 Stunden), will man die angesprochenen Punkte inhaltlich tatsächlich verstehen und verfolgen können.

:)
 

Sag mal Hatari, liest du auch die von dir verlinkten Artikel?

"So gehäuft, vielfältig und zulässigerweise wie im IfSG werden die Grundrechte der Menschen in Deutschland wohl nirgendwo anders beschnitten. Da Leben und Gesundheit Vieler auf dem Spiel stehen, wird dies erlaubt. → Sind die Corona-Einschränkungen grundgesetzkonform?

Bereits durch die Meldepflicht kommt es zur Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes, der einzig dadurch in Ansätzen bewahrt wird, dass die Daten nur für die Zwecke des IfSG verarbeitet werden dürfen.

Gemäß § 16 Abs. 5 IfSG können z. B. die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG, der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG durch entsprechende Maßnahmen in zulässiger Weise eingeschränkt werden.

Gemäß § 27 IfSG haben die Gesundheitsämter sich gegenseitig über Verdachtsfälle zu unterrichten und bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuarbeiten. Die Behörde darf im Verdachtsfall die Beobachtung der betreffenden Personen anordnen und Auskunft über sämtliche, seinen Gesundheitszustand betreffen Umstände verlangen. Auch hier geht es um hochsensible Gesundheitsdaten, die normalerweise strengstens geschützt sind."
 
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"So gehäuft, vielfältig und zulässigerweise wie im IfSG werden die Grundrechte der Menschen in Deutschland wohl nirgendwo anders beschnitten. Da Leben und Gesundheit Vieler auf dem Spiel stehen, wird dies erlaubt. → Sind die Corona-Einschränkungen grundgesetzkonform?

Bereits durch die Meldepflicht kommt es zur Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes, der einzig dadurch in Ansätzen bewahrt wird, dass die Daten nur für die Zwecke des IfSG verarbeitet werden dürfen.

Gemäß § 16 Abs. 5 IfSG können z. B. die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG, der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG durch entsprechende Maßnahmen in zulässiger Weise eingeschränkt werden.

Gemäß § 27 IfSG haben die Gesundheitsämter sich gegenseitig über Verdachtsfälle zu unterrichten und bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuarbeiten. Die Behörde darf im Verdachtsfall die Beobachtung der betreffenden Personen anordnen und Auskunft über sämtliche, seinen Gesundheitszustand betreffen Umstände verlangen. Auch hier geht es um hochsensible Gesundheitsdaten, die normalerweise strengstens geschützt sind."
Meldepflichten für hochansteckendes gab es schon immer, das ist jetzt nichts Neues, nicht etwas, dass nur Corona betrifft

TBC zum Beispiel ist meldepflichtig
 
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"So gehäuft, vielfältig und zulässigerweise wie im IfSG werden die Grundrechte der Menschen in Deutschland wohl nirgendwo anders beschnitten. Da Leben und Gesundheit Vieler auf dem Spiel stehen, wird dies erlaubt. → Sind die Corona-Einschränkungen grundgesetzkonform?

Bereits durch die Meldepflicht kommt es zur Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes, der einzig dadurch in Ansätzen bewahrt wird, dass die Daten nur für die Zwecke des IfSG verarbeitet werden dürfen.

Gemäß § 16 Abs. 5 IfSG können z. B. die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG, der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG durch entsprechende Maßnahmen in zulässiger Weise eingeschränkt werden.

Gemäß § 27 IfSG haben die Gesundheitsämter sich gegenseitig über Verdachtsfälle zu unterrichten und bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuarbeiten. Die Behörde darf im Verdachtsfall die Beobachtung der betreffenden Personen anordnen und Auskunft über sämtliche, seinen Gesundheitszustand betreffen Umstände verlangen. Auch hier geht es um hochsensible Gesundheitsdaten, die normalerweise strengstens geschützt sind."

Das ist aber alles nichts neues, bei gefährlichen übertragbaren Krankheiten ist immer schon so vorgegangen worden. Immer schon gab es meldepflichtige Krankheiten, es gab immer schon Zwangsbehandlungen bei Krankheiten, die einen selbst oder andere gefährden und wo die Eigenverantwortlichkeit krankheitsbedingt herabgesetzt ist, wie etwas bei einer Depression oder Psychose oder Vergiftung. Und was glaubst Du, wie viele Menschen mit offener Tuberkulose schon eingesperrt wurden, weil sie sich weder behandeln noch andere vor sich schützen wollten? Die Grundrechte jedes einzelnen hören da auf, wo die Grundrechte eines anderen aufhören, das ist wohl einigen in ihrer Egozentrik nicht so ganz klar. Auch andere Menschen haben ein Recht auf Schutz.
 
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