Gewerbeanmeldung während Elternzeit, wie ist es dann mit Elterngeld?

Mondsüchtige

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9. März 2008
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Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage, zu der ich leider noch nichts konkretes im Netz gefunden habe.
Wie ist das wenn ich ein Gewerbe während der Elternzeit anmelde---> bezüglich des Elterngeldes?
Würde mir dann ein eventueller Gewinn angerechnet?


Vielen Dank

Melanie
 
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Mondsüchtige;1371742 schrieb:
Würde mir dann ein eventueller Gewinn angerechnet?
Im Prinzip ja.
Aber wenn du momentan noch nicht über dem Satz bist, müsstest du eigentlich Elterngeld bekommen. Es gilt ja das Einkommen vom Jahr davor. Wenn du aktuell weniger als soundsoviel % hast, musst du es belegen, dann wird das aktuelle Einkommen angerechnet.
Ich denke, das kannst du auch ergoogeln.
Eberesche
 
Hi Melanie,

soweit ich weiss ist es in Deutschland so, das man wenn man Arbeitslosengeld bzw. Harz vier bezieht, nebenbei (nebengewerbe) bis zu einem gewissen grad dazuverdienen darf, ohne die Bezüge zu gefährden. Ich denke das ist auch so beim Elterngeld. Aber kannst dich doch sicherlich dort informieren, wo du das Elterngeld beziehst. Aber ich denke du müsstest es als nebengewerbe anmelden. Weil wenn du es als Hauptgewerbe anmeldest, denke ich gibts ärger. Steht bei der Gewerbeanmeldung drauf, da kannst du ankreuzen ob neben oder hauptgewerbe.

LG

Artemis
 
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