Gewerbeanmeldung, Paragraf 14?

Alecia

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26. April 2006
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Hallo ihr lieben,

war gerade beim Gewerbemeldeamt und habe der Dame dort erzählt, dass ich ein Gewerbe anmelden möchte für Spirituelle Lebensberatung/Kartenlegen.

Daraufhin schlägt sie ihr dickes Gesetzbuch auf und liest mir vor, dass Kartenlegen "sozial unverträglich" sei und es daher verboten sei, ein Gewerbe dafür anzumelden.

Nun haben wir uns auf "Allgemeine Lebensberatung" geeinigt... was anderes wollte sie nicht zulassen.

Kann das so richtig sein? Darf ich dann fürs Kartenlegen Geld nehmen? So wie sie sich ausdrückte, darf ich es zwar nicht als Gewerbe anmelden, aber damit GEld verdienen und das natürlich versteuern.

Ist der Begriff "Lebensberatung" nicht auch irgendwie geschützt? Dafür muss ich doch spezielle Prüfungen abgelegt haben, oder? (Psychologischer Berater z.B.)

Außerdem drohte sie mir noch damit, ja keine Werbung zu machen und Zettel zu verteilen oder ähnliches, da ich dies auch nicht dürfe. Ja, wie bitte schön soll ich dann die Leute auf mich aufmerksam machen? Den meisten ist es ja peinlich, zu einer Kartenlegerin zu gehen und würden mich daher erst gar nicht weiterempfehlen, da sie sich ja damit "outen" würden...

Ich frage mich, wie das andere machen? Wie habt ihr das gelöst?
Und wie haben das all die Questico-Mitarbeiter gelöst, die ja eindeutig "Kartenlegen" anbieten?

Im Internet habe ich dazu auch nichts gefunden.... wer kann mir da helfen?
Wie habt ihr es gemacht?

Ich möchte auf gar keinen Fall in Schwierigkeiten geraten, diese Dame machte mir nämlich den Eindruck, als wäre gerade das ihre Lieblingsbeschäftigung... anderen zu schaden...

Liebe Grüße
Alecia
 
Werbung:
Ich möchte auf gar keinen Fall in Schwierigkeiten geraten, diese Dame machte mir nämlich den Eindruck, als wäre gerade das ihre Lieblingsbeschäftigung... anderen zu schaden...

Bei einer Prüfung ist sie für die Erteilung dem Amt gegenüber für den Schaden ersatzpflichtig...
Das als erstes ...
 
1. AG in D eingetragen
2. Geschäftszweck: so wie ich das eben schnell überflogen haben VERMITTLUNG von LebensBERATERN unter Weitergabe einer Provision , Zur Verfügungstellung von Marketing und Plattform ...
3. In D ist der Begriff Berater frei - es gibt dann bei uns Coaches und Berater, und in A gibt es daher für die ganzen "ungelernten" nur den Begriff Coach auf den sie ausweichen können
4. Lebensberatung unter teilweiser Zuhilfenahme von methaporischen Bildern die zufällig auf den Tisch liegen, so wie ich das gestern lernte hier in einem anderen Fred, aber keine Honorar-Abrechung mit "Kartenlegen" , denn ein illegaler Geschäftszweck steht der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen diametral entgegen.

Grüße
Indie
 
Hallo Indie,

das Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Wie ist das denn mit der Werbung? Es gibt so viele, die Werbung machen, und zwar explizit für "Kartenlegen" oder "spirituelle Lebensberatung". Machen die sich damit alle strafbar?

Auch bei Questico gibt es doch Berater aus Rheinland-Pfalz, die werben doch auch für sich selbst, eben auf dieser Plattform.

Also kann ich "allgemeine Lebensberatung" so stehen lassen?
Wie könnte ich dann meine Werbung deklarieren? "Spirituelle Lebensberatung" - verschiedene Kartendecks - evlt noch Nennung der Kartendecks, ginge das?

Aber bei ebay z. B. dürfte ich es dann auch nicht als explizit "Kartenlegen" anbieten?

LG
Alecia
*ratlos*
 
Alecia schrieb:
Hallo ihr lieben,

war gerade beim Gewerbemeldeamt und habe der Dame dort erzählt, dass ich ein Gewerbe anmelden möchte für Spirituelle Lebensberatung/Kartenlegen.

Daraufhin schlägt sie ihr dickes Gesetzbuch auf und liest mir vor, dass Kartenlegen "sozial unverträglich" sei und es daher verboten sei, ein Gewerbe dafür anzumelden.

Nun haben wir uns auf "Allgemeine Lebensberatung" geeinigt... was anderes wollte sie nicht zulassen.

Kann das so richtig sein? Darf ich dann fürs Kartenlegen Geld nehmen? So wie sie sich ausdrückte, darf ich es zwar nicht als Gewerbe anmelden, aber damit GEld verdienen und das natürlich versteuern.

Ist der Begriff "Lebensberatung" nicht auch irgendwie geschützt? Dafür muss ich doch spezielle Prüfungen abgelegt haben, oder? (Psychologischer Berater z.B.)

Außerdem drohte sie mir noch damit, ja keine Werbung zu machen und Zettel zu verteilen oder ähnliches, da ich dies auch nicht dürfe. Ja, wie bitte schön soll ich dann die Leute auf mich aufmerksam machen? Den meisten ist es ja peinlich, zu einer Kartenlegerin zu gehen und würden mich daher erst gar nicht weiterempfehlen, da sie sich ja damit "outen" würden...

Ich frage mich, wie das andere machen? Wie habt ihr das gelöst?
Und wie haben das all die Questico-Mitarbeiter gelöst, die ja eindeutig "Kartenlegen" anbieten?

Im Internet habe ich dazu auch nichts gefunden.... wer kann mir da helfen?
Wie habt ihr es gemacht?

Ich möchte auf gar keinen Fall in Schwierigkeiten geraten, diese Dame machte mir nämlich den Eindruck, als wäre gerade das ihre Lieblingsbeschäftigung... anderen zu schaden...

Liebe Grüße
Alecia

Hallo,

nun möchte ich auch mal dazu was sagen!
Warum so kompliziert wenn so einfach!
Geh doch einfach auf das Amt und melde Dein Gewerbe an und wenn man Dich frägt was denn bitte - dann ganz einfach TELEFONMARKETING.

Das funktioniert und Du kannst auch Werbung damit machen!
Die Dame scheint selber in diesem Gewerbe tätig zu sein und will Dir einfach nur ANGST machen mehr ist das nicht!

LG
Mona-Lisa
 
Die Dame scheint selber in diesem Gewerbe tätig zu sein und will Dir einfach nur ANGST machen mehr ist das nicht!

...ohne Worte....

wobei ich sagen muss der Tipp mit dem Telefonmarketing ist ganz gut, aber soweit in die grau-Zone hätte sich die Frau vom Amt nicht hineinbegeben DÜRFEN .....*g ...



Hi,

§ 14 GWO ist die Anmeldung des "Gewerbes" beim Gewerbeamt. Hierbei wird u.a. auch festgestellt ob es sich um ein erlaubnispflichtiges oder vielleicht sogar ein überwachungspflichtiges "Gewerbe" handelt. Bei der Anmeldung wird das Gewerbe, bzw. die Gewerbefähigkeit einer Tätigkeit an sich geprüft. Ich habe jetzt keinen Kommentar der GWO hier, ich weiß allerdings, dass es in der Auslegung von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Mein Gewerbelexikon jetzt raussuchen, ich weiß gerade nicht wo es ist. *g

Werbung wird nach dem UWG gewertet. Beim UWG mahnen sich die Wettbewerber meist untereinander ab, oder per Verbraucherschutz, also nicht von behördlicher Seite. Ausnahme wäre Du würdest jetzt schreiben, ich heile mit meinen Kartenlegungen ihre Krankheiten so gut wie ein Arzt, oder Kartenlegen ärztlich geprüft, oder meine Karten ersetzen jeden Handwerker, meine Kartenlegung repariert ihr Auto, ... probiers mal und DU wirst alle
Standeskammern kennen lernen die wir so haben ...*g
Neee, Scherz beiseite, lies mal genau wie bei Questiko angeboten wird, andere so sehe ich, legen ihre Karten nebenbei unser Kopf verknüpft das dann...

Was auch nicht geht, ich bin die BESTE Kartenlegerin, nur ICH kann Karten legen, bei MIR erhalten sie wenigstens Qualität, ich lege besser Karten als XY, gut: Beratung, auf Wunsch unter Einbeziehung von der Methode xy erlernt bei xy, wennst gut bist, treten sie
Dir eh bald die Türe ein *g

Grüße und viel Spaß *g
Indie
 
Auch bei Questico gibt es doch Berater aus Rheinland-Pfalz, die werben doch auch für sich selbst, eben auf dieser Plattform.

Schon eine gute Frage, die ich jetzt aus dem Stehgreif nicht beantworten kann.

Aber das interessiert mich jetzt schon :stickout2
 
Werbung:
Indie schrieb:
Schon eine gute Frage, die ich jetzt aus dem Stehgreif nicht beantworten kann.

Aber das interessiert mich jetzt schon :stickout2

So hier bin ich mal wieder!
Also ohne Werbung geht mal gar nichts wenn man Selbstständig ist.

All die Damen und Herren bei Questico usw. ist die Werbung bis zu 80% in Ordnung. Für die Werbung ist jeder selbst verantwortlich!
Warum macht Ihr euch so viele Gedanken??? Wer viel denkt ist unproduktiv!

EINFACH TUN!!!!

MfG
Mona-Lisa
 
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