Gewerbeanmeldung in Österreich

riba67

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1220 Wien
Hi,

hab mal eine Frage an euch. wie funktioniert das in Österreich wirklich mit der Anmeldung eines Gewerbes. Ich bin ganz normal berufstätig - halbtags - und möchte nun nebenbei mit Energiearbeiten und Vorträgen zu diversen Themen arbeiten.
Nun wurde mir gesagt, da brauche ich keinen Gewerbeschein, sondern es genügt die Anmeldung des Gewerbes. Angeblich gibt es da so ein "nebenberufliches Gewerbe", oder so ähnlich. Und wie schaut es dann mit der Steuer aus? Ich kann doch dann Honorarnoten ausstellen und werden dann wahrscheinlich Einkommensteuer legen müssen.

Kann mir da bitte jemand genauere Auskünfte darüber geben.
Vielen Dank :move1:
 
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riba67 schrieb:
Nun wurde mir gesagt, da brauche ich keinen Gewerbeschein, sondern es genügt die Anmeldung des Gewerbes.
????????????
In meinem Verständnis bedeutet Gewerbeschein = angemeldetes Gewerbe

Zumindest was die Energiearbeit betrifft gibt es die Fachgruppe der Energethiker, sprich Gewerbeschein, wenn du mit Klienten Sitzungen machen willst.

Seminare halten darfst ohne Gewerbeschein, brauchst nur beim FA melden - aber nur abhalten - nicht auch organisieren - weil dafür brauchst wieder nen Gewerbeschein.

Was du meinst, sind wahrscheinlich die *Neuen Selbständigen*:
http://www.wkw.at/docextern/arbeitu...herung/SelbständigenSV/NeuerSelbständiger.htm

Mehr darüber auch noch hier:
http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html
http://www.huebner.at/branchen/med/steuerberatung/sozialversicherung/neueselbstaendige/
http://www.linz.at/images/L_Frei_Dienstnehmerinnen_und_Selbstaendige.pdf
 
also mir wurde gesagt, wenn du beruftstätig bist und nebenbei mit energiearbeit arbeitest, dann brauchst du keinen gewerbeschein, es genügt lediglich das gewerbe anzumelden, da sind dann unterschiede von den Kosten her.
 
riba67 schrieb:
also mir wurde gesagt, wenn du beruftstätig bist und nebenbei mit energiearbeit arbeitest, dann brauchst du keinen gewerbeschein, es genügt lediglich das gewerbe anzumelden, da sind dann unterschiede von den Kosten her.
wie definierst du den Unterschied zwischen

Gewerbe anmelden
und
Gewerbeschein?

Ich persönliche kenne es so, dass, sobald ich ein Gewerbe anmelde, dann eben dafür einen Gewerbeschein habe.

Was sonst verstehst du unter *Gewerbe anmelden*?
 
mir hat das jemand so erklärt: wenn du dir einen gewerbeschein löst, so bist du ja quasi selbständig und hast auch diverse kosten (steuer, versicherung,...). Wenn du aber angestellt bist und nebenbei arbeitest brauchst du dir keinen gewerbeschein lösen sondern nur das gewerbe anzumelden und hast dann weniger kosten - weil du ja durch das angestelltenverhältnis eh auch schon versichert bist. man zahlt dann nur einen kleinen teil unfallversicherung.

ich bin mir aber nicht sicher ob das stimmt. außerdem welchen gewerbeschein würde ich für reiki bekommen? angeblich gibts diesen "energetiker" schein auch nicht mehr, der wurde in viele einzelne zerstückelt.
 
Nochmal meine Frage:
ChrisTina schrieb:
Was sonst verstehst du unter *Gewerbe anmelden*?

riba67 schrieb:
außerdem welchen gewerbeschein würde ich für reiki bekommen?
keinen
riba67 schrieb:
angeblich gibts diesen "energetiker" schein auch nicht mehr, der wurde in viele einzelne zerstückelt.
Den Energethikerschein gibts - aber Reiki ist da (wieder) rausgeflogen.
 
Hallöchen

mir hat das jemand so erklärt: wenn du dir einen gewerbeschein löst, so bist du ja quasi selbständig und hast auch diverse kosten (steuer, versicherung,...). Wenn du aber angestellt bist und nebenbei arbeitest brauchst du dir keinen gewerbeschein lösen sondern nur das gewerbe anzumelden und hast dann weniger kosten - weil du ja durch das angestelltenverhältnis eh auch schon versichert bist. man zahlt dann nur einen kleinen teil unfallversicherung.

Es gibt zwei Arten:
Das "freie" Gewerbe = Gewerbe anmelden, Scheinchen bekommen
Das "gebundene" Gewerbe = Konzessionsprüfung erfolgreich absolvieren, dann Gewerbe anmelden und Scheinchen bekommen

Welches Gewerbe in Österreich frei und welches gebunden ist, das wissen auf jeden Fall die Leutchens von der Wirtschaftskammer :)

Die "neuen Selbständigen" - da kenne ich mich nicht wirklich aus. Sind das nicht Leute, die mit freiem Dienstnehmervertrag arbeiten (z.B. Callcenter), ohne Kranken-/Pensionsversicherung und Urlaubsanspruch?

Mit Licht und Liebe

lichtbrücke
 
riba67 schrieb:
Nun wurde mir gesagt, da brauche ich keinen Gewerbeschein, sondern es genügt die Anmeldung des Gewerbes. Angeblich gibt es da so ein "nebenberufliches Gewerbe", oder so ähnlich.
Da wurde dir das falsche gesagt. Anmeldung eines Gewerbes bedeutet einen Gewerbeschein zu erhalten. Und ohne Gewerbeschein auch keine Gewerbeausübung sagt die Behörde

Und wie schaut es dann mit der Steuer aus? Ich kann doch dann Honorarnoten ausstellen und werden dann wahrscheinlich Einkommensteuer legen müssen.
Damit geschieht automatisch:

Meldung bei der Krankenkasse der gewerblichen Wirtschaft. Die nehmen dir das erste mal nach drei Monaten und dann weiter jedes Quartal (also wieder alle drei Monate) knapp 1.000 Euro an Beiträgen ab.

Wenn du neben deinem Gewerbe einen normalen Job ausübst kannst du diese Beiträge reduziern lassen. Wie das genau geht sagt dir dann die Krankenkasse.

Meldung ans Finanzamt. Damit bekommst Besuch von einem netten Finanzbeamten der dich über dein neues Geschäft befragt. Was du in etwa verdienen wirst etc. Falls du dabei in der ersten Neugründungseuphorie zu viel zukünftiges Einkommen angibst bekomst du (auch Quartalsweise) ein saftige Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer aufgebrummt. Gibst du zu wenig an bekommst du dann ein Jahr später eine kräftige Nachzahlung ...

Du musst weiters die in deinen Honoraren enthaltene Umsatzsteuer abführen. Machst du das nicht gibts wieder Nachzahlung und zusätzlich noch empfindliche Finanzstrafen.

Möglichwerweise war mit "Anmeldung des Gewerbes" die Form des neuen Selbständigen gemeint.

Unter die Rubrik "Neue Selbstständige" fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die keine Gewerbeberechtigung notwendig ist (z.B. Autoren oder Autorinnen, Gutachter oder Gutachterinnen, Übersetzer oder Übersetzerinnen, Vortragende, Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen).
Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html

Da musst du sich dann selbst bei der Krankenkasse und beim Finanzamt melden - also die selben Kosten wie mit Gewerbeschein. machst du es nicht gibts wieder Strafen usw ...

Freier Dienstnehmer geht nur wenn du eben als "freier Dienstnehmer"mit einer Firma zusammenarbeitest welche ein Gewerbe ausübt.

Fazit: Der offizielle Weg ist mühsam und vor allem teuer wenn du dir nicht sicher bist das sich dein Geschäft auch finanziell rechnet.

Es gibt natürlich auch Leute die es mit dem "Hintertürchen" probieren. Keine Gewerbe, keine Krankenkasse, keine Steuer - sprich Schwarzarbeit. Geht solange gut bis dich der erste Neider anzeigt - dann gehts erst recht los. Steuernachzahlung, Finanzstrafe etc ...

Eine Möglichkeit wäre: Vielleicht findest du jemanden der in dieser Branche so richtig als Firma mit Gewerbeschein tätig ist. Arbeite mit diesem in der Art als "freier Konsulent" zusammen. Du machst deine Vorträge etc..., er/sie stellt die Rechnungen aus und ihr einigt euch über das was dir davon bleibt.

Das ist zwar grundlegend auch noch Einkommenssteuerpflichtig. Aber dafür gibt es dann Steuerberater die Möglichkeiten kennen das dir auch noch genügend übrigbleibt.

grüsse - wolf
 
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Zusätzlichen Information:

Der Energetiker oder die Ernährungsinformation sind freie Gewerbe. Die Ausübung obiger Tätigkeit bedingt einen Gewerbeschein.

Neue Selbstständige sind z.B. Vortragende. Eine energetische Behandlung ist damit nicht abgedeckt. Dies könnte bei Ausübung obiger Tätigkeit zu Problemen führen.

Ich rate daher dringend zur Anmeldung der RICHTIGEN Berechtigung.

Kosten

Es gibt die Möglichkeit des Kleinstgewebes. Es bedarf zwar einer Gewerbeanmeldung, aber bei einem maximalen Umsatz von € 22.000,00 (steigt nun auf € 30.000,00) und einem maximalen Gewinn von € 3794,00 im Jahr kann man sich unecht USt. befreihen lassen und bracht anstelle der üblichen Sozialversicherung (ca € 1480,00 pro Jahr) nur die Unfallversicherung von € 7,09 bezahlen.

Dieses Modell ist für alle nebenberuflichen Selbstständigen gedacht. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. € 60,00 Kammerumlage und € 85,08 für SV. Damit kann man relativ risikolos starten. Vielleicht ist es genau das richtige für dich.

Liebe Grüße Sysco

Achtung: am 01.06.07 findet in Leonding der erste DEM-Kongress statt. Es geht um die Zukunft der Energetiker und der neuen Gesundheitsberufe in Österreich.
 
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