riba67 schrieb:
Nun wurde mir gesagt, da brauche ich keinen Gewerbeschein, sondern es genügt die Anmeldung des Gewerbes. Angeblich gibt es da so ein "nebenberufliches Gewerbe", oder so ähnlich.
Da wurde dir das falsche gesagt. Anmeldung eines Gewerbes bedeutet einen Gewerbeschein zu erhalten. Und ohne Gewerbeschein auch keine Gewerbeausübung sagt die Behörde
Und wie schaut es dann mit der Steuer aus? Ich kann doch dann Honorarnoten ausstellen und werden dann wahrscheinlich Einkommensteuer legen müssen.
Damit geschieht automatisch:
Meldung bei der Krankenkasse der gewerblichen Wirtschaft. Die nehmen dir das erste mal nach drei Monaten und dann weiter jedes Quartal (also wieder alle drei Monate) knapp 1.000 Euro an Beiträgen ab.
Wenn du neben deinem Gewerbe einen normalen Job ausübst kannst du diese Beiträge reduziern lassen. Wie das genau geht sagt dir dann die Krankenkasse.
Meldung ans Finanzamt. Damit bekommst Besuch von einem netten Finanzbeamten der dich über dein neues Geschäft befragt. Was du in etwa verdienen wirst etc. Falls du dabei in der ersten Neugründungseuphorie zu viel zukünftiges Einkommen angibst bekomst du (auch Quartalsweise) ein saftige Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer aufgebrummt. Gibst du zu wenig an bekommst du dann ein Jahr später eine kräftige Nachzahlung ...
Du musst weiters die in deinen Honoraren enthaltene Umsatzsteuer abführen. Machst du das nicht gibts wieder Nachzahlung und zusätzlich noch empfindliche Finanzstrafen.
Möglichwerweise war mit "Anmeldung des Gewerbes" die Form des neuen Selbständigen gemeint.
Unter die Rubrik "Neue Selbstständige" fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die keine Gewerbeberechtigung notwendig ist (z.B. Autoren oder Autorinnen, Gutachter oder Gutachterinnen, Übersetzer oder Übersetzerinnen, Vortragende, Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen).
Quelle:
http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html
Da musst du sich dann selbst bei der Krankenkasse und beim Finanzamt melden - also die selben Kosten wie mit Gewerbeschein. machst du es nicht gibts wieder Strafen usw ...
Freier Dienstnehmer geht nur wenn du eben als "freier Dienstnehmer"mit einer Firma zusammenarbeitest welche ein Gewerbe ausübt.
Fazit: Der offizielle Weg ist mühsam und vor allem teuer wenn du dir nicht sicher bist das sich dein Geschäft auch finanziell rechnet.
Es gibt natürlich auch Leute die es mit dem "Hintertürchen" probieren. Keine Gewerbe, keine Krankenkasse, keine Steuer - sprich Schwarzarbeit. Geht solange gut bis dich der erste Neider anzeigt - dann gehts erst recht los. Steuernachzahlung, Finanzstrafe etc ...
Eine Möglichkeit wäre: Vielleicht findest du jemanden der in dieser Branche so richtig als Firma mit Gewerbeschein tätig ist. Arbeite mit diesem in der Art als "freier Konsulent" zusammen. Du machst deine Vorträge etc..., er/sie stellt die Rechnungen aus und ihr einigt euch über das was dir davon bleibt.
Das ist zwar grundlegend auch noch Einkommenssteuerpflichtig. Aber dafür gibt es dann Steuerberater die Möglichkeiten kennen das dir auch noch genügend übrigbleibt.
grüsse - wolf