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wieso sollte man nicht? Machen wir doch alle
Nichts ist widerlegt, das wird nur auf illegalen Seiten wie Psiram behauptet und von dort abgeschrieben.
sagt, die, die ihr "Wissen" von Psiram hat.Quatsch!!!
es lesen halt net alle kopp.
Stimmt.
Warum soll man Kopp lesen, wenn es Facebook gibt.
Tragisch, den Unterschied zwischen einer Verlagsseite und einer Social Community nicht zu kennen.
Der Ex lauert einer Frau auf, terrorisiert sie mit Anrufen - häufig haben die Verfolgten wenig Handhabe gegen ihre Stalker. Oft kamen die Täter bislang straffrei davon. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen.
Stalking-Opfer sollen besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Dies soll eine Gesetzesnovelle bewirken, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. "Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen", versicherte Justizminister Heiko Maas (SPD).
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat.
Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.