Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbetreibende?

Penelopee

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30. Oktober 2004
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37
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Karlsruhe
Hallo,


bei meinen Recherchen stolperte ich jetzt oftmals im Bereich Heilen über diese beiden Möglichkeiten. Da ich mich in nächster Zeit beim GWA anmelden möchte, wäre es wichtig zu wissen ob hier ein grundlegender Vorteil in einem der beiden Bereiche liegt.

Kann hier jemand was dazu erzählen ?

Vielen lieben Dank im voraus.
 
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Ein Gewerbetreibender ist ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuerpflichtig, er muss das Gewerbe beim Gewerbeamt seines Wohnorts anmelden.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen sich nur beim Finanzamt anmelden, jedoch kann nicht jeder Freiberufler werden.

Zur Gruppe der Freiberufler zählen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Heilpraktiker, beratende Diplom Ingenieure und beratende Diplom Betriebswirte; aber auch Künstler usw. (§18 EST).

Was aber zum Gewerbe zählt wird wird bei den einzelnen Ordnungsämter offenichtlich unterschiedlich gesehen. So musste ich meine Tätigkeit bei meinem Ordnungsamt als Gewerbe anmelden, während Bekannte in Hamburg und Nürnberg die gleiche Tätigkeit als Freiberufler ausüben.

Liebe Grüße

A.
 
Hallo Penelopee,

oh, das hatte ich ganz überlesen. Als Heilpraktikerin bist du Freiberuflerin, als Geistheilerin Gewerbetreibende.

Liebe Grüße

A.

Hallo Amazonee,

herzlichen Dank für Deine Antwort !

Ist das denn festgelegt, also die Geistheilerin als Gewerbetreibende ? Ich habe eben auch schon "Freiberufliche" im Internet gesehen. Genau das was es ja was mich interessierte eine so der andere mit Gewerbeschein. Hm, scheint wohl wirklich vom zuständigen Finanzamt abhängig zu sein ?

Liebe Grüße

Penelopee
 
Hallo Penelope

Hab leider die selben Probleme wie Du. Nur hatte ich schon versucht mich als Geistheilerin im Gewerbeamt anzumelden. Die Asukunft von dort war, es gibt ne Richtlinie wonach Geistheilung als Gewerbe eingetragen werden darf, da es nicht wissenschaftlich unterlegt ist. Tja und ich würde ja zu gern mal wissen, wie es andere in dieser Tätigkeit gehandhabt haben. Unter welcher Beschreibung diese Tätigkeit eingetragen wurde oder wie sie tätig wurden.
 
Hallo,

es gibt auch für Freiberufler eine Stelle - ähnlich wie bei Gewerbetreibenden die IHK's - bei der man ganz gute Informationen bekommt.

Das ganze nennt sich IFB (Institut für freie Berufe) und ist auch im Internet zu finden. Dort gibt es eine Aufstellung über die freien Berufe und ganz viele hilfreiche Dinge mehr.

LG
tine
 
Hallo romy hexe,
bin selber Geistheilerin, erstmals treffe ich auf Gleichgesinnte. Habe das Gefühl, dass viele hier, es nicht gern sehen, wenn dafür Geld genommen wird.
Habt ihr auch das Problem?
Ich bin noch privat dabei zu helfen. Ich habe eine Baraka Einweihung, kann auch selber einweihen. Ab nächsten Jahr(da ich noch im Erziehungsjahr bin), melde ich mich auch an. Ich muß ein Gewerbeschein dafür haben. Ich weiss nicht, was ihr für eine Ausbildung habt? Ihr müsst das auch mal anders sehen, bis 2004 waren Heiler nicht anerkannt. Jetzt kann man sich mit dem Gewerbeschein (Zertifikat zum Vorlegen notwendig)auch gerichl., etwas absichern, denn schnell stehen wir, mit 1 Bein im Knast.Absichern, immer vorab einer Behandlung mit einem Schreiben des Klienten. Aber ich denke das Rechtliche ect., hat euch euer Lehrer gesagt!?
Es gibt aber ein Kleingewerbe, du darfst dann nicht mehr wie 400 € verdienen. Da ich noch bei einer Line arbeiten möchte, weiss ich noch nicht, wie ich das beides zusammen anmelden kann. Werde es dann sehen.

Wenn ihr etwas mehr wissen wollt, dann geht doch mal auf die Seite: esotericon.de

Herzliche Grüße :)
Kerstin
 
Hallo,
das heisst ich muss dann als Geistheiler Mehrwertsteuer berechnen und als Heilpraktiker nicht?? Oder macht ihr das über die Kleinunternehmerregelung neben einem Hauptjob??

Grüße Bär
 
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Hallöchen ihr lieben,

so ganz stimmt das nicht, ich z. B. bin Shiatsu-Praktikerin, weder Therapeutin noch Ärztin oder so, geht in die alternative schiene, aber währe eine Freiberuflicher beruf, wenn ich nicht noch was verkaufen würde.

Ihr könnt euch ja an die Freiberuflerstelle anrufen und nachfragen, habe ich auch gemacht.

Mehrwertsteuer, wird ab einer bestimmten Einnahmenshöhe fällig. Davor als kleinunternehmer anmelden, weils einfach zu umfangreich ist, und es euch nichts bringt, wenns am anfang nur wenig einnahmen sind. Da könnt ihr dann natürlich keikne rückerstattungen erhalten, bzw. was nachzahlen, wenn was weniger ist oder mehr ist.

Aber dafür braucht ihr auch keine mehrwertsteuer zu berechnen und hat halt vorteile wenn man noch am anfang ist und kleine brötchen backt.

Ich denke Geistheiler und so fallen auch unter freie berufe, es gibt verschiedene merkmale die eine berufsgruppe haben muss um freiberufler sein zu dürfen.

Liebe Grüße

Artemis
 
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