Endlich: Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig

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man kann nur sagen, endlich, denn dagegen wird das Bundesverfassungsgericht keine Gegenstellung beziehen können.

Das wage ich zu bezweifeln, denn:
In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote.
Daher hält sich mein Optimismus in Grenzen.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es schon mal darum, dass niemand auf Null sanktioniert werden darf, da dann Obdachlosigkeit und Verhungern drohen.
Daraufhin wurde festgelegt, dass die Kosten der Unterkunft (sprich Miete, Heizung) nicht mehr gekürzt/gestrichen werden (Obdachlosigkeit abgewendet) und dass dem Arbeitslosen Lebensmittelgutscheine ausgehändigt werden (Verhungern abgewendet).
Das Arbeitslosengeld jedoch kann nach wie vor auf Null sanktioniert werden, da man dieses ja nun nicht mehr zum nackten überleben braucht.

Würde mich sehr wundern, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt so etwas wie ein bedingungsloses Gerundeinkommen beschliessen würde (denn faktisch wäre das Hartz4 ohne Sanktionen).
 
Würde mich sehr wundern, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt so etwas wie ein bedingungsloses Gerundeinkommen beschliessen würde (denn faktisch wäre das Hartz4 ohne Sanktionen).

Ist die erste Eingabe eines Sozialgerichtes und daher schätze ich sehr gute Chancen.

Denn erinnere dich zurück, als sie mit dem SGB das GG ausgehebelt haben, hinsichtlich freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12). Diese einschränkende Ausführung im SGB hätte mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden müssen. Geschah nie.
Dazukommend haben wir das Recht auf ein Existenzminimum, was bei Sanktionen per Sozialgeld als Ausgleich zu erfolgen ist.

Das erfolgt so in der Regel von höheren Sozialgerichten, die heben sehr schnell Sanktionen auf. Wenn man klagt. Den Klageweg wollte man ja auch schon erschweren.

Daher schätze ich, die Verfassungsrichter werden sich sehr schwer tun, denn auf der einen Seite, die freie Berufsausübung und zum anderen die Sicherung des Existenzminimum und das ist Hartz4.

Man darf gespannt sein, wie die entscheiden werden, denn Petitionen liegen ja auch vor und quasi müssten die Verfassungsrichter dem GG einen Tritt verpassen, wenn sie die Eingabe ablehnen.

Daher, wird amüsant. Und ich bleibe dabei, auch das BVerfG wird sich an die höheren Entscheidungen der Sozialgerichte halten und da purzeln in der Regel die Sanktionen, weil eben nicht haltbar.
Einige Gerichte hielten 30 % für angemessen, über 3 Monate und mehr nicht, was aber wieder mit Sozialleistungen aufzufangen sei, wenn Stromsperre droht, oder Wohnungsverlust droht.

Was dazu kommt, diese Klagen kosten, dem Staate, uns und höhere Instanzen sprechen meist für den Bürger und daher wird da schon das BVerfG einen Riegel vorschieben.


Und nur mal so nebenbei, JC wie auch AAs sind Dienstleister für Arbeitslose und nicht die Scharfrichter über die Arbeitslosen.
Das wird aber gerne vergessen .......... JC und AA haben alle Hilfestellungen zu erbringen um einen Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen, es ist nicht umgekehrt.
Aber umgekehrt wird verfahren, der Arbeitslose hat alles zu erbringen, damit das JC und AA keine Arbeit hat. :sneaky:
 
Diese Sanktionen sehe ich deshalb als gefährlich an, weil sie von ungenügend geschultem Personal willkürlich beschlossen werden können. Dazwischen ist oft nicht mal eine prüfende Instanz, die ebenfalls ein Auge darauf wirft. Dieses "Quote machen" wie früher bei den Drückerkolonien ist einer Amtsstube unwürdig.
So darf kein Staat mit seinen Leuten umgehen!

Wenn Sanktionen, dann ganz generell geregelt, von staatlicher Seite, einheitlich und überschau- und nachvollziehbar... und da dies ohne enorm großen finanziellen und personellen Aufwand nicht zu regeln geht, gilt es nicht nur auf sie zu verzichten, sondern es stellt sich die Frage, WER hat diese Menschen (einfache Angestellte im öffentlichen Dienst, untere Besoldungsgruppen) dazu ermächtigt? Der muss hinter Gittern!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
WER hat diese Menschen (einfache Angestellte im öffentlichen Dienst, untere Besoldungsgruppen) dazu ermächtigt? Der muss hinter Gittern!

Vorsicht, durch neueste Ausschreitungen hier in DE werden Forderungen aus der Politik laut, den Staat und die Polizei massivst gegen den Bürger zu schützen und jeglicher Übergriff auf den Staat massivst unter Strafe zu stellen.

Genauso benehmen sich doch schon JC-Angestellte seit Jahren, Schutz vor dem Bürger.
 
Ist auch an der Zeit,da sich die Menschen trauen gegen die Machenschaften diese Behörde zu wehren..
 
Ist auch an der Zeit,da sich die Menschen trauen gegen die Machenschaften diese Behörde zu wehren..

Das ist ja schon länger, nur, es wurde Stückchen für Stückchen erschwert. Unter anderem, das RAs nichts mehr gerne im Bereiche JC annahmen, nur gerne beraten auf Hilfeschein. Zum anderen die Erschwernis bei den Sozialgerichten, denn es ist kostenfrei, aber mit einem gewaltigem Haken dabei, wenn der Richter auf willkürliche Klageinreichung des Klägers macht, zahlt man.

Ich habe das letztes Jahr auch so beim Sozialgericht erlebt, sonst hätte ich es auch nicht geglaubt, wie da terminierte Rechtssachen, also zugelassene Klage mit Terminseröffnung, so abgewürgt werden.

Aber wie war das noch, unsere Merkwürdigkeit hatte es schon vor langem angekündigt, den Rechtsweg bei Sozialgerichten zu erschweren.

Dazukommend, wenn man noch mit dem JC zu tun hat, unterschreibt man Eingliederungsvereinbarungen (die EGV) und damit unterwirft man sich schon, anständig alles zu tun und die EGV nicht zu sabotieren mit Klagen :sneaky: dagegen.
Klingt amüsant, aber ist schon so, man unterschreibt wegen Kohle einen Knebelvertrag.

Daher kann man heute schon froh sein, wenn da jemand das Sozialgericht dazu bewegt hat, sich ans BVerfG zu wenden.

Ich durfte das damals alles alleine machen, trotz RA, bis hin zum BVerfG, deren Klage wenigstens dann noch der RA aufsetzte. Raus kam, eine Gesetzesänderung, weil sich jemand erdreistete, zum BSG schon zu kommen und dann auch noch das BVerfG anzurufen ......... Frechheit aber auch.
Nur, hätten mir die damals meine Umschulung bewilligt,wäre ich heute kein Frührentner. Aber denen war es wichtiger, den damaligen rechtlichen Anspruch auf Umschulung generell zu streichen, aufgrund meiner Klagen.

Und der Witz dabei, 10 Jahre danach, bekam ich meine Umschulung, gesundheitlich, 10 Jahre zu spät !!!! Insgesamt 19 Jahre zu spät, denn da waren noch 9 Jahre Klageweg. Und wenn jetzt jemand meint, das wäre damals auch nicht gegangen, doch, 19 Jahre jünger und ich hätte sofort eine Praxis aufgemacht und als Inhaber kannst du auch im Krankheitsfalle kürzer treten. Das kann man als Angestellter im medizinischen Bereiche nicht, nicht mal ansatzweise, da muss man fit wie Turnschuh sein.


Aber lassen wir auch das mal, ich will auf was anderes hinaus, damals waren AA, Dienstleister. Vermittlung für Arbeitsuchende. Nach Hartz4-Einführung waren das auch noch erst die ARGEN, es waren Dienstleister für die Arbeitslosen.

Nach einer Verfassungsbeschwerde aus 2007, zog 2008 anderer Wind ein, die Argen verkamen zu Jobcentern und die Erwerbslosen zu Bittstellern, die sich seit ca. 2010 sogar noch selbst in Arbeitsstellen vermitteln müssen, in jegliche Arbeitsstellen.

Man sollte sich dazu nur fragen, wozu man dann noch Jobcenter braucht, die keine Dienstleistung mehr erbringen, sondern dass die Erwerbslosen nun auch noch selbst erledigen sollen und sich damit auch noch selbst erledigen können.

Schlimmer war noch was anderes, was jedem im JC hätte auffallen müssen, die Bodyguards ....... die Jobcenter müssen vor dem "Pöbel" geschützt werden. Auch amüsant, statt Arbeitsvermittler und Berufsberater, Fallmanager, also Erwerbslose sind Fälle, lustig, oder doch nicht so ...............

Wie gesagt, ich habe immer versucht, trotz Erkrankung geklagt, bis sonst wo hin, Shei*-Jobs gemacht, mich auch selbstständig gemacht, auch im größeren Stile versucht.

Umsonst, bekommt man mit knapp 50 keine Umschulung mehr zum Physio, was vor einem Jahrzehnt schon das BVerfG ablehnte und davor 9 Jahre alle Sozialgerichte. Nur, so eine Umschulung ist in sich schon bei einem Gesunden 50er hirnrissig, denn knapp 3 Jahre Ausbildung und dann noch Fuß zu fassen vor der Rente ......... na ja, Aussicht ist was anderes.

So, ich muss die Umschulung aufgeben, mehrmals schwarz vor Augen bei Akrobatiken :sick:, reichte einfach. Mann musste es nicht auf ganz dunkel schwarz auf Dauer ankommen lassen. Der neue Hausarzt sagte auch gleich, wie hätte das gehen sollen, mit den Einschränkungen, er wollte alle Unterlagen haben. Ein Durchsehen, Ende. Dritter und letzter Rentenantrag.

JC, musste ich ja auch antreten, als Schmeißer einer Umschulung. Da gleich Arbeitsvermittler, ruhig bleiben, der hatte schon meine ganzen Unterlagen an den Arzt im JC gegeben und dieser Arzt hatte die Hände übern Kopf zusammengeschlagen, die Umschulung hätte nie bewillig werden dürfen.
Bei dem war es auch sicher, Rente unausweichlich. Wurde auch von dem JC-Arzt empfohlen, Rentenantrag sofort stellen. JC-Arzt macht noch Stellungnahme an den DRV.
Dann erfolgte Ermahnung vom Arbeitsvermittler, wenn ich die Rente habe und die ist zu 100 % auf Dauer, wo der JC-Arzt von ausging, wollte er mich nie wieder auf den Arbeitsmarkt sehen, nicht bei damals den 400 Euro-Jobs. Er sagte nur, diese Jobs brauchen wir hier, damit Erwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt kommen. Sie haben dann ihre Sicherung und das soll dann reichen. Sagte er aber gleich, das sage ich jedem, wo ich sicher bin, die kommen in Rente, ihr habt nichts mehr auf dem Arbeitsmarkt zu suchen.

Nur danach kam gleich Fallmanager und die meinte doch gleich, eine Frechheit, so eine Umschulung zu schmeißen, ah ja. Rentenantrag war da schon gestellt und jede Vermittlungstätigkeit hat dann zu stoppen. ALG II-Geld fällt dann ins Sozigeld, bei gleicher Höhe. Müssen die nur umstellen, ist aber Arbeit.

Ich fragte die Manaaageriin gleich, ob sie auch von der Post umgesetzt wurde, sie kam mir so gelb. ;)
Denn sie meinte, was sie mit mir nun anfangen sollte. Eben, Rentenantrag läuft. Aber, ich müsse doch was tun, so lange. Ne, Irrtum, Rentenantrag ist man außen vor. ist heute noch so.
Sie ließ aber nicht locker, hatte aber auch keine Vorschläge.

Da brachte ich einen, Straßenbau. Sie schaute nur.
Klar, Autobahn am besten, am besten ohne Sperrung auf der Überholspur Straßenschäden flicken.
Oh, was wurde die Dame ungehalten :lachen:

Tja, und am Tage als mittags mir meine Rentenbewilligung von meiner KK mitgeteilt wurde, durfte ich morgens bei dieser Fallmanagerin antanzen, trotz laufenden Rentenantrages, dessen Ergebnis ich da noch nicht kannte, wurde ich von dieser Dame rund gemacht und sollte mich noch an dem Tage auf zwei Stellen als Paketfahrer bewerben und sie erwartet binnen 3 Tagen eine Zusage, ansonsten würden mir und meiner damaligen Familie alle Leistungen gestrichen.

Ich verwies nur auf den Rentenantrag, sie meinte nur, der ginge sowieso nicht durch. Dann verwies ich auf meine Einschränkungen in meinem Führerschein, keine Fahrten im Auftrage. Bedeutet, ich darf keinen Paketwagen fahren, nur wenn ich ihn klaue. Interessierte sie nicht. Dazu der Verweis auf die Gutachten der AA, JC, Landesarbeitsämter usw., ich darf nicht mehr als 10 bis 15 Kilo heben und das auch nur gelegentlich beruflich. Interessierte auch nicht.

Wie gesagt, mittags an dem Tage, kam der Anruf der KK mit der Nachricht, Rente ist voll durch, nicht viel ..... aber es reicht zum Überleben.

Natürlich musste ich die Fallmanagerin wenigsten per Mail noch zusammenfalten. Vor Jahren hätte es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Nur, mir war es leid.

Es war zum Schluss einfach nur noch, da haste 20 Jahre gekämpft, alles dir bieten lassen und ich hatte einiges einzustecken, gesundheitlich und Niedermache. Hatte trotzdem zum Schluss gewonnen, gepaart mit einer bitteren Niederlage dann und dann folgten die richtigen Tritte und dann meinte man noch, wer das alles mitmacht, das geht an die Psyche ......... ah ja ..... ohne starke Psyche hätte ich das nie überstanden.

Die Psyche versucht aber heute die Behörde zu zerstören und da frage ich mich, wie da jemand als Erwerbslose bestehen will, der rechtlich keine Ahnung hat, der sich auch nicht traut, die Obersten einer Behörde einzuschalten. Der sich nicht traut Dienstaufsichtsbeschwerden los zulassen. Der vielleicht nicht mal den Begriff kennt.

Meine ganze Umschulungssache lief damals nur über den Leiter des JC und seine Sekretärin musste rennen und so agiere ich immer, wenn ich unten nicht weiter komme, geht es oben weiter.

Nur wie viele können das, wie viele lassen sich einschüchtern.

Bei mir am Ende mit dem JC wäre vielleicht auch mein Einbruch dagewesen, wenn z.B. die Rente nicht bewilligt worden wäre und damit spielte man ja, gegen mich. Erst als sie durch war, kamen dann doch die Fragen mit Unterton, so krank sei ich, kann ich dann überhaupt noch .......... ähm, noch leben, dafür reicht es grad noch :sneaky: Noch so 30 Jahre :p

Wie gesagt, ich habe Glück gehabt und das richtige zum richtigen Zeitpunkt gemacht. Nur, das können vielleicht 1 von 1000, wahrscheinlich noch weniger und der Rest geht in diesem Behördensumpf unter, leider !


Daher hoffe ich, das die Klage durchgeht und das BVerfG endlich mal begreift, es sind Menschen und darunter gibt es ein paar, die eure Roben nicht schocken und sich einfach trauen, auch ihre Rechte durchzusetzen.

Vielleicht wird es mal begriffen, auch die Kleinen da unten sind Menschen und wenn die Kleinen da unten anfangen, sich die oberen als Menschen nur in Unterwäsche vorzustellen, wird es amüsant, wenn es die Oberen bemerken. Dann, werden die Mensch.
 
Vorsicht, durch neueste Ausschreitungen hier in DE werden Forderungen aus der Politik laut, den Staat und die Polizei massivst gegen den Bürger zu schützen und jeglicher Übergriff auf den Staat massivst unter Strafe zu stellen.

Genauso benehmen sich doch schon JC-Angestellte seit Jahren, Schutz vor dem Bürger.

Genauso...wie? Du bist Leistungsempfänger. Dich steckt niemand in den Knast, wenn du Termine nicht einhälst.
 
Werbung:
Daher, wird amüsant. Und ich bleibe dabei, auch das BVerfG wird sich an die höheren Entscheidungen der Sozialgerichte halten und da purzeln in der Regel die Sanktionen, weil eben nicht haltbar.
Einige Gerichte hielten 30 % für angemessen, über 3 Monate und mehr nicht, was aber wieder mit Sozialleistungen aufzufangen sei, wenn Stromsperre droht, oder Wohnungsverlust droht.

:sneaky:
Wohl wahr. Ohne jetzt direkt eine Quelle angeben zu können, habe ich schon mehrere Male gelesen, dass Sanktionen vor den Sozialgerichten zu ca. 80% abgeschmettert werden.
Keine schlechte Quote - und sie wäre noch höher, wenn die Jobcenter viele Sanktionen nicht kurz vor den Gerichtsverhandlungen selbst wieder aufheben würden, weil sie genau wissen, dass sie damit nicht durchkommen.
Mit anderen Worten: Die versuchen es einfach erst mal, vielleicht wehrt der Betroffene sich nicht, und schon wieder Geld gespart.

So einen kenne ich auch, die haben dem letztes Jahr eine 30% - Sanktion reingedrückt, weil er eine halbe Stunde zu spät zum Termin beim Jobcenter kam. Muss man sich mal vorstellen den Blödsinn, nie im Leben wären die damit durchgekommen. Er wusste aber gar nicht, dass man sich dagegen wehren kann, als ich ihn aufklärte, war es schon zu spät.
Auch so eine Sache: Im Aufklären von Pflichten sind die ganz gross, aber was die Rechte betrifft, werden die wohl ständig von Amnesie befallen.

Sauerei, so was. :mad:
 
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