Die Abschaffung des Postgeheimnis

SYS41952

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Damit ist das Postgeheimnis Geschichte und jeder Postbote und andere sehr vertrauenswürdige Scheinselbständige mit Knebelvertrag, darf jetzt Deine Post öffnen, bei "Verdacht"










Immer wieder fänden Postarbeiter:innen durch Zufall, etwa wenn sie Empfänger:innen ermitteln, Drogen. Mit der Begründung, so den Darknet-Drogen-Versandhandel einschränken zu wollen, schränkt der Bundestag das Postgeheimnis ein.

Seit diesem Freitag beschneidet eine Änderung im Postrecht das im Grundgesetz verankerte Postgeheimnis: Wenn Beschäftigte von Postdienstleistungsunternehmen zukünftig ein Paket bearbeiten, das ihnen – nach nicht weiter bestimmten – „tatsächlichen Anhaltspunkten“ verdächtig erscheint, sind sie zukünftig verpflichtet, die gesamte Postsendung an Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

Bisher hatten Beschäftigte lediglich die Befugnis, „inkriminierte“ (also nicht legale) Güter zu übergeben, wenn sie durch Zufall aufgefallen waren. Andere Bestandteile der Postsendung unterlagen weiterhin dem Postgeheimnis.

Durch die Gesetzesänderung ist das nun nicht mehr so, wenn Postbeschäftigte Inhalte vermuten müssen, die gegen eines der folgenden Gesetze verstoßen: Betäubungsmittel-, Arzneimittel- oder Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Anti-Doping-Gesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz.

Bisher ergeben sich z.B. Zufallsfunde, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann oder beschädigt ist. Einem Bericht von businessinsider.de zufolge könnte zukünftig schon der Geruch ein „tatsächlicher Anhaltspunkt“ für einen Verdacht sein.

Sowohl Sprengstoff als auch viele synthetische Drogen werden in aller Regel von ausgebildeten Spürhunden erschnüffelt, da sie keinen starken Eigengeruch verströmen. Inwieweit auch Beschäftigte von Postdienstleister:innen über derart feine Geruchssinne verfügen, ist nicht näher erläutert.

Bis zu 500.000 Euro Strafe
Die Motivation für Postbeschäftigte, lieber ein Paket oder Päckchen mehr anzuzeigen als eines zu wenig, ergibt sich dabei aus der drohenden Geldstrafe: sollten Beschäftigte verdächtige Päckchen nämlich nicht melden, droht dem Postunternehmen eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

https://perspektive-online.net/2021/02/neues-im-postrecht-bundestag-schraenkt-postgeheimnis-ein/
 
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Wenn es sich nur auf Drogen und Sprengstoff beschränkt,
finde ich es zulässig. Ist aber anzunehmen, dass es nur als Vorwand
für Ausweiten der gesellschaftlichen Kontrolle dienen soll.

 
Damit ist das Postgeheimnis Geschichte und jeder Postbote und andere sehr vertrauenswürdige Scheinselbständige mit Knebelvertrag, darf jetzt Deine Post öffnen, bei "Verdacht"










Immer wieder fänden Postarbeiter:innen durch Zufall, etwa wenn sie Empfänger:innen ermitteln, Drogen. Mit der Begründung, so den Darknet-Drogen-Versandhandel einschränken zu wollen, schränkt der Bundestag das Postgeheimnis ein.

Seit diesem Freitag beschneidet eine Änderung im Postrecht das im Grundgesetz verankerte Postgeheimnis: Wenn Beschäftigte von Postdienstleistungsunternehmen zukünftig ein Paket bearbeiten, das ihnen – nach nicht weiter bestimmten – „tatsächlichen Anhaltspunkten“ verdächtig erscheint, sind sie zukünftig verpflichtet, die gesamte Postsendung an Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

Bisher hatten Beschäftigte lediglich die Befugnis, „inkriminierte“ (also nicht legale) Güter zu übergeben, wenn sie durch Zufall aufgefallen waren. Andere Bestandteile der Postsendung unterlagen weiterhin dem Postgeheimnis.

Durch die Gesetzesänderung ist das nun nicht mehr so, wenn Postbeschäftigte Inhalte vermuten müssen, die gegen eines der folgenden Gesetze verstoßen: Betäubungsmittel-, Arzneimittel- oder Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Anti-Doping-Gesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz.

Bisher ergeben sich z.B. Zufallsfunde, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann oder beschädigt ist. Einem Bericht von businessinsider.de zufolge könnte zukünftig schon der Geruch ein „tatsächlicher Anhaltspunkt“ für einen Verdacht sein.

Sowohl Sprengstoff als auch viele synthetische Drogen werden in aller Regel von ausgebildeten Spürhunden erschnüffelt, da sie keinen starken Eigengeruch verströmen. Inwieweit auch Beschäftigte von Postdienstleister:innen über derart feine Geruchssinne verfügen, ist nicht näher erläutert.

Bis zu 500.000 Euro Strafe
Die Motivation für Postbeschäftigte, lieber ein Paket oder Päckchen mehr anzuzeigen als eines zu wenig, ergibt sich dabei aus der drohenden Geldstrafe: sollten Beschäftigte verdächtige Päckchen nämlich nicht melden, droht dem Postunternehmen eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

https://perspektive-online.net/2021/02/neues-im-postrecht-bundestag-schraenkt-postgeheimnis-ein/


Wenn ich Räucherpakete zum Räuchern verschicke, habe ich auch immer Angst, es kommt erst gar nicht an.

Vor allem bei den ganzen Pflanzen und Harzen. So ein Postbote wird sicher davon keine Ahnung haben....
 
Mich wundert gar nichts mehr, Kontrolle, Kontrolle, also die DDR starb niemals, sie lebt heute mehr denn je....
 
Sollten vielleicht besser mal den Bundestag nach Kokain usw. durchsuchen, bei "Verdacht". :rolleyes:
Und ich persönlich bin zwar nicht bei der Post beschäftigt, und damit offenbar auch nicht als Drogenspürmann/hund qualifiziert, finde die Personen im Bundestag aber generell ziemlich verdächtig, also bitte schaut da mal ganz sorgfältig nach jetzt...
 
Und ich könnte mir vorstellen, dass diese Leute:

jeder Postbote und andere sehr vertrauenswürdige Scheinselbständige mit Knebelvertrag

davon auch Gebrauch machen.

Zum Einen werden sie Angst vor Strafe haben, denn die Post wird ihnen dies in die Knebelverträge mit einbauen, um sich den Rücken frei zu halten, zum Anderen ist hinlänglich bekannt, dass sie bei ihren 12-14 Stunden Arbeitstagen froh sein werden, wenn sie einige Pakete weniger ausliefern müssen.

Die Frage ist, ob sie für die Ablieferung eines solchen Paketes auch entlohnt werden.
 
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ich denke, daß es den einzelnen Zusteller so gut wie garnicht betrifft, sondern daß es vielmehr um die Sortierstellen geht (oder wie das heißt), also die Stellen, die noch VOR dem Zusteller kommen. (über den Postboten, der am Paket riecht, lassen sich natürlich prima Witze reißen.)

wenn solche Gesetze oder Regelungen "neu" erlassen werden, dann lese ich daraus, daß diese Umstände aus der Praxis sowieso schon seit längerer Zeit bekannt waren, man aber jetzt endlich die zugehörigen Formalien dafür klar hat.

"die" kennen schon ihre Pappenheimer. und ich finds völlig okay, wenn jemand ein Auge und ne Nase drauf hat, ob Sprengstoff, Waffen, Drogen etc herumgeschickt werden.
 
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