Du redest ja nicht von irgendwelchen Menschen, die irgendwas tun... Du sprichst von Ärzten, die kriminelle Machenschaften begehen wollen und dafür noch die Solidarität mit ihren Patienten/Angehörigen suchen. Daher solltest DU doch dich ganz besonders dafür interessieren, wie so etwas möglich sein soll. Aber schau einmal selbst. Ärzte und Krankenhäuser bekommen für gewisse Diagnosen nicht mehr Geld oder sonstige Vergütungen.
Jetzt taucht das Gerücht in leicht abgewandelter Form wieder auf, meist in einer der zwei folgenden Varianten:
- In BR24-Kommentarspalten behaupten Leserinnen und Leser, Ärzte würden Angehörige von Nicht-Covid-Toten fragen, ob sie als Todesursache "COVID-19" angeben dürfen. Angeblich könnten sie selbst oder das Krankenhaus dann mehr Geld abrechnen.
- Ein anderer Leser fragt die Redaktion per Mail, ob es stimme, dass Bestattungskosten übernommen würden, "wenn im Totenschein als Todesursache 'Covid' angegeben ist". Von wem die Kosten in einem solchen Fall übernommen werden sollten, sagt er nicht.
Was ist dran an den Behauptungen? Der #Faktenfuchs hat nachgefragt.
Ärzte fragen nicht die Angehörigen, was sie diagnostizieren dürfen
Der #Faktenfuchs konfrontiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Behauptung, Ärzte könnten für Covid-19-Tote mehr Geld abrechnen.
Die DKG kennt diese Behauptung bereits: Sie ist falsch. Die Gesellschaft hat sie erst kürzlich
in einem Facebook-Post entkräftet.
Richtig ist: Stirbt ein Mensch, dann muss ein Arzt eine Leichenschau durchführen. Die Untersuchung dient dazu, den Todeszeitpunkt und die Todesursache zu bestimmen und den Tod des Verstorbenen offiziell zu dokumentieren. Die durch die Untersuchung festgestellten Todeszeichen werden im sogenannten Totenschein festgehalten, der später zur Beantragung der Sterbeurkunde des Verstorbenen beim zuständigen Standesamt eingereicht werden muss. Stirbt ein Mensch zu Hause, müssen die Angehörigen einen Arzt rufen. Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus,
nimmt einer der dort tätigen Ärzte die Leichenschau vor.
In beiden Fällen gilt jedoch: "Ein Arzt oder eine Ärztin fragt nicht die Angehörigen, was er oder sie diagnostizieren darf", sagt Jörn Wegner, Sprecher der DKG, am Telefon. Schließlich sei es Teil des ärztlichen Berufes, Diagnosen zu stellen und bei der Leichenschau dementsprechend die Todesursache festzustellen. Ein herbeigerufener Arzt,
der etwa zuhause die Leichenschau vornimmt, könne dann entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die vorgenommene Leistung abrechnen: in dem Fall also die Leichenschau.
Hierbei richte sich die Vergütung aber nach dem Zeitaufwand, nicht nach der Todesursache.
https://www.br.de/nachrichten/wisse...storbene-zu-corona-toten-umdeklariert,SJWTTeI