Badehilfe und Pflegebett

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Hallo,

da ich in der entsprechenden Branche arbeite, kann ich - sofern du in Deutschland wohnst - dir folgende Info geben:

Wenn eine medizinische Notwendigkeit für ein bestimmtes Hilfsmittel besteht, kann der Arzt ein Rezept für eben dieses ausstellen (was medizinisch notwendig ist, beurteilt letzten Endes immer ein Arzt und nicht die Krankenkasse).
Mit diesem Rezept geht man dann in ein Sanitätshaus und die kümmern sich um den bürokratischen Ablauf und beantragen das entsprechende Hilfsmittel bei der Krankenkasse und liefern dieses dann auch nach Genehmigung durch die Kasse (sofern es kein eh schon von seitens der Kasse genehmigungsfreies Hilfsmittel ist). Im Regelfall werden diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. D.h. wenn ein Hilfsmittel im Lauf der Zeit nicht mehr benötigt wird, muss dieses an das Sanitätshaus zurückgegeben werden.

Viele Grüße
Aquaricorn
 
Hallo,

da ich in der entsprechenden Branche arbeite, kann ich - sofern du in Deutschland wohnst - dir folgende Info geben:

Wenn eine medizinische Notwendigkeit für ein bestimmtes Hilfsmittel besteht, kann der Arzt ein Rezept für eben dieses ausstellen (was medizinisch notwendig ist, beurteilt letzten Endes immer ein Arzt und nicht die Krankenkasse).
Mit diesem Rezept geht man dann in ein Sanitätshaus und die kümmern sich um den bürokratischen Ablauf und beantragen das entsprechende Hilfsmittel bei der Krankenkasse und liefern dieses dann auch nach Genehmigung durch die Kasse (sofern es kein eh schon von seitens der Kasse genehmigungsfreies Hilfsmittel ist). Im Regelfall werden diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. D.h. wenn ein Hilfsmittel im Lauf der Zeit nicht mehr benötigt wird, muss dieses an das Sanitätshaus zurückgegeben werden.

Viele Grüße
Aquaricorn

... genau so funktioniert es!

Allerdings benötigt man einen Pflegegrad um das auf Rezept zu bekommen (wenn es sich um eine chronische Situation handelt - die also mind. schon einhalbes Jahr besteht) - Zahlung übernimmt dann die Pflegekasse (Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK als Voraussetzung)

Handelt s sich um etwas Akutes, wo die Hilfsmittel zur Rehabilitaion dienen, dann geht es über die KK.


LG
Waldkraut

Handet es
 
Ich kenne eigentlich nur Lifte, oder eben Hocker, ebenerdige Dusche oder so eine Tür in der Wanne, wie man es gut auf http://www.magicbad.com/ sehen kann

Also ebenerdige Dusche finde ich sehr praktisch, ich pflege selbst meine Großmutter und wir haben das Erdgeschoss im Haus altersgerecht umgebaut. Das ist jetzt praktisch und auch später.
Wie weiter oben erwähnt wurde, Bewegung ist sehr wichtig im Alter, wenn möglich auch raus in den Park oder den Garten oder auf den Balkon. Sonne und Vitamin D, sowie Gespräche sind sehr wichtig Altersdepressionen vorzubeugen.
Alles Gute für euch!
 
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@somona
mein vater hatte im letzten Jahr Pflegestufe 1.
Als es darum ging, dass er aus dem KKH nach Hause kommt, musste zuvor ein Pflegebett ins Haus
Sozialstation des KKH hat das mit der Beantragung in die Wege geleitet.
Bett wird vom Sanitätshaus geliefert.

Also du musst nicht erst Pflegegrad 3 oder höher haben damit es zu einer Verordnung über die Kasse kommt. Kein Pflegebedürftiger muss selber dafür die Kosten tragen und eventuell über ebay und co. suchen.

Allerdings kommt es bezüglich der Bewilligung auch darauf an, inwiefern es gesundheitlich erforderlich ist, eine richtiges Pflegebett zu beantragen. Pflegebett ist für mich, wenn es Höhenvestellbar ist (elektrisch), einen Galgen zum hochziehen hat.


Viel Glück und liebe Grüße
 
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