Arbeiten auf einem Portal

Neugierige Dame

Neues Mitglied
Registriert
19. August 2005
Beiträge
2
Wer kennt sich mit den Rechtlichen und Steuen aus, wenn man sich z. B. auf einem Porta wie Questico anmeldet und arbeitet.
Ich bin bei meinem Mann in der Gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert und würde gerne arbeiten bei qu.
Wie verhält sich das mit dem anmelden? Als was anmelden ? Wie viel Steuern und abgaben für die Krankenkasse? Muss man das anmelden? Bis zu einem Betrag von 400 Euro bin ich bei der Krankenkasse frei, d. h. noch in der Familienversicherung meines Mannes. Steuern muss ich aber zahlen? Hat da jemand Ahnung? Ich möchte nicht unbedingt erst mal zu einem Steuerberater der ja auch wieder Geld kostet.
Ich hoffe, dass Ihr mir ein wenig weiter helfen könnt.
Danke im Voraus :)
 
Werbung:
Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 400 Euro fallen weder Versicherungen noch Steuern an . Wenn du monatlich mehr als 400 Euro verdienst, mußt du das angeben. Und wenn nicht, dann kommt dir das Finanzamt schon auf die Schliche. Die sind da mittlerweile ganz fix. Vorsichtshalber solItest du dich bei deinem Finanzamt wegen dem Gewerbeschein und ob du überhaupt einen brauchst, erkundigen. Im Übrigen bezweifle ich, daß du bei Questico überhaupt die 400 Euro Grenze erreichst. In diesem Sinne und

blessed be

Gandalf der Graue
 
Bei den 400-Euro Jobs bist du weiterhin familienversichert.
Allerdings zahlt hier dein Arbeitgeber pauschale 25 % SV-Abgabe an die Knappschaft.
Das tut ein Beraterportal nicht. Sie beschäftigen als Berater keine 400-Euro-Mitarbeiter, sondern arbeiten mit selbständigen Beratern zusammen.

Als Berater wirst du selten ein Unternehmen finden, daß dich als 400-Euro-Jobber-einstellt mit allen Rechten und Pflichten und noch 100 Euro SV für dich bezahlt.

Du mußt dich also selbständig machen (Finanzamt), ob freiberuflich oder gewerblich möge das Finanzamt, bzw. das Gewerbeamt entscheiden.

Es fiele dann Einkommensteuer an, bzw. auch nicht. Das kommt auf deinen Verdienst an, auf deine Kosten und wie ihr veranlagt werdet (--> Steuerberater, Finanzamt).

Familienversichert kannst du aber auch bei einer geringfügig selbständigen Tätigkeit bleiben, sofern dein Einkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (= Ø-Entgelt aller Rentenversicherten im Vorvorjahr) nicht übersteigt (in 2005 sind es 2.415,00 Euro davon 1/7 = 345 Euro/Monat).

Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall wie sie dich einstufen. Sprich mit deiner KK.

Der Punkt Umsatzsteuer entfällt dann gleichzeitig auch, wenn du die Familienversicherungsgrenze sowieso nicht überschreitest.
Da greift §19 UstG (Kleinunternehmer ?? )

Am Anfang ist es ein bißchen viel Gerenne, aber dafür ist dann auch alles in trockenen Tüchern und du hast hinterher Ruhe, weißt woran du bist und überstehst jede Betriebsprüfung deines Geschäftspartners ohne zittern zu müssen.

(Gilt alles für die alten Bundesländer in D. In den neuen Ländern ist die monatl. Bezugsgröße kleiner und wie es in A und CH ist, weiß ich gar nicht.)

Viel Erfolg.
 
ihr müßt da aufpassen, wenn jemand nicht angibt wo er her ist kann das zu gewaltigen konfusionen führen. außerdem ändern sich steuerliche grenzen manchmal jährlich, das heißt wenn heute jemand hier eine richtige auskunft gibt kann das z.b. ab 1.1. schon wieder ganz anders sein.
ich hab vor kurzem bei verschiedenen fachpersonen/körperschaften eine frage gestellt und von jedem eine andere antwort bekommen zu obigem thema (österreich), weil z.b. dazuverdienen bei arbeitslosigkeit von verschiedenen stellen mit anderen grenzen gesehen wird. da ist man auch bei geringen beträgen schnell mal doppelt versichert und so.
also vorsicht mit auskünften, lieber zum jahresende nochmal erkundigen ob das eh noch stimmt.
lg
yog
:maus:
 
Hallo,

---->würde gerne arbeiten bei qu----<

einfach mal eben bei Questico anmelden ging früher, inzwischen haben die folgende Bedingungen:

FRAGEBOGEN &#8211; bitte so ausführlich wie möglich!

1. Wie und wann entdeckten Sie Ihr Talent oder Ihre Neigung zur
Esoterik/Astrologie/Kartenlegen?
2. Welchen ursprünglichen "weltlichen" Beruf haben Sie erlernt und ausgeübt?
3. Wann und warum haben Sie sich dazu entschlossen, Ihr Hobby zum Beruf
zu machen?
4. Wie viele Jahre Beratungserfahrung haben Sie?
5. Was ist das Besondere an Ihrer Beratung? Warum sollten Kunden gerade Sie anrufen?
6. Beschreiben Sie den Ablauf Ihrer Beratung.
7. Was sind Ihre Themenschwerpunkte (hier keine REFERENZEN oder DIPLOME
angeben, sondern z.B. "Partnerschaft" / "Beruf" / "Finanzen" / "Gesundheit")
8. Welche Besonderheiten bieten Sie an? Z.B. "Beratung auch auf
französisch/englisch" oder "Beratung Tag und Nacht rund um die Uhr" /
"Erstellung von Ausarbeitungen schriftlich gegen Bezahlung (Questico
Mail). etc.

INGESAMT SIND NUR BIS ZU DREI NENNUNGEN MÖGLICH!!!
9. Astrologen: Was sind die bevorzugten Richtungen/Techniken, die Sie
einsetzen?
Karmaastrologie
Klassische Astrologie
Stundenastrologie
Astrokartographie (Geograph. Astrologie)
Vedische Astrologie
Ganzhausastrologie
Human Design System
Indische Astrologie
Chinesische Astrologie
Psychologische Astrologie
Finanz- und Börsenastrologie
Mundanastrologie
Astromedizin

10. Kartenleger: Welche Kartendecks benutzen Sie bevorzugt? BIS ZU DREI
NENNUNGEN MÖGLICH
Rider-Waite-Karten
Lenormandkarten
Zigeunerkarten
Skatkarten
Kipperkarten
Crowleykarten
Osho-Zen-Tarot
Vision-Quest-Tarot
Symbolon-Karten
Göttinnengeflüster
Tarot der Weisen Frauen
Orakel- und Engelkarten

11. Hellseher: Welche Praktiken benutzen Sie bevorzugt? BIS ZU DREI
NENNUNGEN MÖGLICH
Channeling
Traumarbeit
Hellsehen ohne Hilfsmittel
Hellsehen mit Kristallkugel
Kartengestütztes Hellsehen
Nummerologie
Schamanisches Hellsehen
Witchboard / Automatisches Schreiben
Engelkontakte
Aurasehen
Pendeln
Runen
Räuchern
I Ging
Kaffesatzlesen
Fern-Reiki

Weiter erwarten wir Nachweise über Ihre Qualifikationen (z.B.Reiki, Tarotkarten oder Astrologieausbildungen). Nur anerkannte
Qualifikationen, die uns in Kopie vorliegen (mit Datum, Ortsangabe) können
auch veröffentlicht werden. Weterhin sollten Nachweise über eine berufliche Beschäftigung als Astrologe, Kartenleger, Hellseher usw. z.B. durch Abrechnungen von Astrolines oder Zeitungsberichte vorliegen.
Diese können Sie uns entweder per Email an
photos@questico.de oder per Post an:
Questico AG, Markgrafenstr. 58, 10117 Berlin senden.

Probier es vorher mal bei www.vistano.de oder bei Expert Call, wenn du dann Verdienstabrechnungen vorweisen kannst, hast du was in der Hand für Questico.

---->Als was anmelden----<

Als Lebensberaterin, damit fällst du unter "Freie Berufe" und bist nicht Umsatzsteuer verpflichtet.

---->Wie verhält sich das mit dem anmelden----<

Wie Lilith sagte, beim Gewerbeamt unter Paragraph 19 anmelden, dann machst du am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung und bist nicht verpflichtet vorher vierteljährlich Umsatzsteuer zu zahlen, wie bei Paragraph 15 als Gewerbetreibende.

--->Wer kennt sich mit den Rechtlichen und Steuen aus---<

Das Finanzamt ist verpflichtet, dir darüber kostenlos Auskunft zu erteilen.
Geh´mal als Frau Müller hin und schilder den Fall, ebenso bei irgendeiner deiner Krankenkassenfilialen.

Alle Aussagen gelten für Deutschland ;-)

Lieben Gruß,

Sternchen
 
für die doch sehr ausführlichen Angaben. Ich werde den Weg zum Finanzamt suchen und mich mal beraten lassen.
Bei meiner KK bin ich bis 400 Euro kostenlos bei meinem Mann noch in der Familienversicherung.
Eigentlich habe ich mir vorgestellt, falls es läuft, über die 400 Euro zu kommen. Ich habe nur bammel mich dann evtl. priv. zu Versichern und unmengen an Steuern zu zahlen.
Denn dann muß ja jeden Monat die Einnahme stimmen, denn priv. KK usw. müssen ja trotzdem gezahlt werden.
Schade, dass diese Portale niemanden auf 400 Euro basis anmelden, und somit die 16% abgedeckt sind.
Also, nochmals Danke für Euro Auskünfte :danke:
 
Hallo,

es stimmt leider, dass man oft von verschiedenen Stellen die unterschiedlichsten Auskünfte erhält. Deswegen sollte man IMMER fordern, dass die Auskünfte schriftlich gegeben werden - so hat man im schlimmsten Fall wenigstens Beweise in der Hand.

lg,
MK
 
Neugierige Dame schrieb:
Schade, dass diese Portale niemanden auf 400 Euro basis anmelden, und somit die 16% abgedeckt sind.
Also, nochmals Danke für Euro Auskünfte :danke:


Bei einer geringfügigen Selbständigkeit z.B. als Freiberufler ist die Mehrwertsteuer bereits von Q abgedeckt bzw. Q führt die Mehrwerktsteuer für Dich ab. Wieviel Du dann tatsächlich arbeitest, bleibt Dir selbst überlassen.

Was den oben angegebenen Fragebogen angeht, so wird dieser nur "angefordert", um neue und einheitliche Profilseiten für das Internet-Portal zu erstellen.
Jedem, der im esoterischen Bereich arbeitet, dürfte klar sein, dass ein Zertifikat einer Ausbildungsmassnahme nicht viel bedeuten kann und nicht von Qualität in der Arbeit zollt.

LG
Hekate
 
Werbung:
Hallo Hekate,

der Fragebogen wird von den bestehenden Beratern "nur" angefordert um die Profile zu vereinheitlichen, von Leuten, die sich jetzt neu anmelden, ist es ( auch wenn es nichts über die Leistung aussagt) eine Pflichtveranstaltung. Meine Schüler können davon ein Lied singen.

Lieben Gruß,

Sternchen
 
Zurück
Oben