siempre
Mitglied
- Registriert
- 25. Juli 2008
- Beiträge
- 60
Dankeschön.
Jetzt muss ich mal rausfinden, ob die Verjährungsfrist für mich gilt, Beginn 2016- bis Einschließlich 2018 wären dann ja schon 3 Jahre
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Achso, Okay, jetzt verstehe ich was du meinst.
Ich habe jetzt die 1. Mahnung bekommen, Fälligkeit datiert auf den 22.07.2019
Es gibt zwei Bescheide auf die sich das Bezieht:
10.07.2015 und 18.08.2015 mit einer konkreten Zahlungsaufforderung.
Habe was geädert, hatte mich vertippt
Mahnbescheid ist nicht gleich Mahnung. Der TE schrieb ja auch "Mahnung", nicht "Mahnbescheid". Die Mahnung kommt vom Gläubiger, der Geld haben will. Der Mahnbescheid wird dagegen vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht erwirkt und soll "mehr Druck" aufbauen bzw. Grundlage für ein Klageverfahren schaffen.
Nein, das war nur eine Zahlungsaufforderung mit dem Betrag.
Von Mahnung steht dort nichts.
Ich habe gestern die 1. Mahnung erhalten.
Ob die das intern irgendwie als Mahnung behandelt haben weiß ich nicht, aber das ist wie gesagt die 1. die ich erhalten habe.
Ich hatte bis dato keine Ahnung das so etwas verjähren kann.
Es gibt zwei Bescheide auf die sich das Bezieht:
10.07.2015 und 18.08.2015 mit einer konkreten Zahlungsaufforderung.
Okay.Mahnbescheid ist nicht gleich Mahnung.
hab ich gemachtHallo siempre,
wenn es hier astrologisch werden soll - du in Bezug auf deine aktuellen Transite, die auf dein Geburtshoroskop gerade einwirken etwas beleuchten möchtest, dann wird es ohne deine Geb.Daten - vllt. am Besten in deinem Profil eingestellt- nicht gehen.
LG
.
Ja habe ich gelesen. Und auch das@Red Eireen ? hier steht Bescheid.
und ich habe den Eindruck, dass siempre selbst nicht so recht Bescheid weiss in der Sache.mir ist gestern ein Brief auf den Tisch geflattert, in der ich vom Amt ein Zahlungsaufforderung bekommen habe