Wie finde ich Schaen wieder die möglicherweise jemand mitgemnommenn hat?

Werbung:
Bei einem Todesfall werden erst mal alle Konten gesperrt.

Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann dann derjenige an die Konten, der die Sterbeurkunde vorgelegt hat.

Wenn ein Beerdigungsinstitut beauftragt wurde, sind die Sterbeurkunden sofort verfügbar.
Vielleicht läuft das in Österreich etwas anders? In D ist es so wie du schreibst.
 
Vielleicht läuft das in Österreich etwas anders? In D ist es so wie du schreibst.
Ich hab jetzt nachgesehen bei meinen Sterbeurkunden (für 3 Angehörige)
Die wurden innerhalb von 3 bis 7 Tagen ausgestellt und wurden mir vom Bestatter mitsamt den anderen Unterlagen übergeben.
Zugang zu den Konten bekam ich nicht. Die blieben gesperrt bis der Nachlass geregelt war.
 
Bei einem Todesfall werden erst mal alle Konten gesperrt.

Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann dann derjenige an die Konten, der die Sterbeurkunde vorgelegt hat.

Wenn ein Beerdigungsinstitut beauftragt wurde, sind die Sterbeurkunden sofort verfügbar.

an die Konten kommt nur der Erbe oder die Erben,
auch Sparbücher gehören zur Erbmasse.(auch die kann man schliessen lassen mit der Sterbeurkunde.
 
an die Konten kommt nur der Erbe oder die Erben,
auch Sparbücher gehören zur Erbmasse.(auch die kann man schliessen lassen mit der Sterbeurkunde.
Der Erbe steht aber erst fest, wenn dieser durch Notariatsakt bestätigt wurde.
Und das kann dauern.....
Der Notar muss ja erstmal warten, wer aller Ansprüche an das Erbe stellt.
Wenn es staatliche Stellen sind, bspw. Finanzamt oder ein öffentliches Altenheim udgl, oder Unterhaltsansprüche für ein Kind usw. dann stehen diese an oberster Stelle.
Da gibts eine genaue Reihenfolge
Zumindest hat mir das ein Notar einmal so erklärt. und ob das heute noch gilt, kann ich natürlich nicht genau sagen.
 
Der Erbe steht aber erst fest, wenn dieser durch Notariatsakt bestätigt wurde.
Und das kann dauern.....
Der Notar muss ja erstmal warten, wer aller Ansprüche an das Erbe stellt.
Wenn es staatliche Stellen sind, bspw. Finanzamt oder ein öffentliches Altenheim udgl, oder Unterhaltsansprüche für ein Kind usw. dann stehen diese an oberster Stelle.
Da gibts eine genaue Reihenfolge
Zumindest hat mir das ein Notar einmal so erklärt. und ob das heute noch gilt, kann ich natürlich nicht genau sagen.

ja da hast du Recht, es dauert.
Aber schliessen lassen würde ich es sofort, gerade wenn die Sparbücher schon weg sind, vielleicht hilft das , damit die Bank aufmerksam gemacht wird auf eventuelle Abhebungen,
denn eigentlich darf nur der Sparbuchinhaber das geld abheben, kontrolliert wird das nie, aber ist es erstmal geschlossen, kann keiner mehr abheben.
 
Werbung:
Zurück
Oben