Hatari
Sehr aktives Mitglied
Gehört eigentlich der Bürgersteig zum Grundstück. Ich denke es ist Eigentum der Gemeinde. Daher darf ein Straßen Spiegel ohne Erlaubnis der Kommune nicht aufgestellt werden.ja das gefaellt mir auch als loesung,
ich frage dich grad @glühwürmchen7
ist der Spiegel ueber der hecke des nachbarn , also hoeher wie die hecke angebracht?
auf seinem grundstueck?
ausserhalb des Grundstueckes wie eingezeichnet?
und wo zeigt deiner meinung nach der Spiegel direkt hin?
versuche, wenn du dein Bild hochladen moechtest, dein/euer haus mal von der groesse her genauer einzuzeichnen.
Ich finde auch, das ein Straßenspiegel von mir nicht auf meinem Grundstück aufgestellt werden darf, dass ist ein Eingriff in den Straßenverkehr, wenn er auch nur von mir in Gebrauch ist zur sicheren Ausfahrt von meinem Grundstück.