KassandrasRuf
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"Eventuell", weil das Problem an dieser Regelung ja gerade ist, dass man gar nicht mehr weiß, ob jemand Organspender sein will.
Wer einer Organentnahme im Falle des eigenen Ablebens nicht zustimmt, lässt sich in das Widerspruchsverzeichnis eintragen. Damit ist klar, dass diese Person eine Organspende ablehnt.
Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht eintragen lässt stimmt durch konkludentes Schweigen zu.
Es ist also durchaus nicht so, dass "man gar nicht mehr weiß, ob jemand Organspender sein will".
Nochmal, mich interessiert positives Recht da nicht...
Schweigen ist immer noch keine Zustimmung, auch wenn ich 20 Gesetze verabschiede.
Der Grund ist, dass es in der Gesellschaft normal ist, dass jemand weiter leben will, wenn er krank oder verletzt ist.
Dass jeder Organspender sein will kann man wohl ausschließen. Ich würde nicht einmal auf die Hälfte tippen.
Natürlich ist das mit lebenserhaltenden Maßnahmen ein Grad. Ab einem gewissen Punkt (wenn es auf Dauer nichts mehr bringt und/oder wenn sich der Zustand nicht mehr verbessern würde) würden viele eventuell nicht mehr dafür sein. Aber der genaue Punkt ist schwer zu finden, also geht man eher auf Nummer sicher.
Außerdem sind lebenserhaltende Maßnahmen prinzipiell im Interesse der Person, die sich nicht mehr äußern kann, während die Organentnahme definitiv nicht im Interesse des potentiellen Spenders ist. Du wirst vielleicht sagen, dass es ihm egal sein kann, aber es ist auf keinen Fall relevant für sein Wohlergehen (eventuell sogar negativ für ihn, weil er nicht wirklich tot war usw.). Die Situation ist schon dadurch nicht vergleichbar. Bei Organspenden wird der potentielle Spender Mittel zum Zweck.
Das nenne ich mal eine windige, opportunistische Argumentation!
In beiden Fällen handelt es sich um positives Recht.
Fehlender Widerspruch wird in beiden Fällen als konkludente Zustimmung zu den jeweiligen Maßnahmen gewertet.
Und wenn Du Dir die Menge an Patientenverfügungen bzw. die Zunahme der beachtlichen und verbindlichen Verfügungen ansiehst wirst Du erkennen, dass es auch im Bereich der lebenserhaltenden Maßnahmen genug Menschen gibt, die damit für die eigene Person nicht einverstanden sind.
Trotzdem halte ich in beiden Fällen (sowohl Organspende, als auch Maßnahmen zur Lebenserhaltung) die geltende Vorgehensweise für die sinnvollere.
In Ö und D sind diese Regelungen nicht Ergebnis einer Diktatur, sondern eines demokratischen Prozesses. Gewählte Vertreter haben sich überlegt welche Art der Regelung mit welcher strengen Einschränkung (und die sind bei Widerspruchsregelungen gottseidank tatsächlich ziemlich eng) für die Allgemeinheit und das Individuum am Sinnvollsten ist.
In Ö führte das zu der Lösung, Lebende bei fehlendem Widerspruch am Leben zu erhalten, Verstorbenen bei fehlendem Widerspruch Organe entnehmen zu dürfen.
In beiden Fällen kann sich jeder der möchte, durch Widerspruch aus dem System hinaus reklamieren.