Hallo,
da ich in der entsprechenden Branche arbeite, kann ich - sofern du in Deutschland wohnst - dir folgende Info geben:
Wenn eine medizinische Notwendigkeit für ein bestimmtes Hilfsmittel besteht, kann der Arzt ein Rezept für eben dieses ausstellen (was medizinisch notwendig ist, beurteilt letzten Endes immer ein Arzt und nicht die Krankenkasse).
Mit diesem Rezept geht man dann in ein Sanitätshaus und die kümmern sich um den bürokratischen Ablauf und beantragen das entsprechende Hilfsmittel bei der Krankenkasse und liefern dieses dann auch nach Genehmigung durch die Kasse (sofern es kein eh schon von seitens der Kasse genehmigungsfreies Hilfsmittel ist). Im Regelfall werden diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. D.h. wenn ein Hilfsmittel im Lauf der Zeit nicht mehr benötigt wird, muss dieses an das Sanitätshaus zurückgegeben werden.
Viele Grüße
Aquaricorn